Was bedeutet eigentlich die kommunale Selbstverwaltung? Welche Beteiligungsformen haben Bürgerinnen und Bürger in ihren Städten und welche Besonderheiten der Beteiligung gibt es in Bochum? Was ist das Ratsinformationssystem und welche Informationen liefert es sowohl dem Bürger als auch den Ratsmitgliedern? Wie entsteht ein Ratsbeschlusss? Warum gründen Städte Tochtergesellschaften oder beteiligen sich an anderen Gesellschaften und was sind die wichtigsten Kooperationspartner der Stadt Bochum? Diese Fragen und viele mehr werden Ihnen auf dieser Seite kurz, knapp und einfach erklärt.
Stadtpolitik - einfach erklärt
Hier finden Sie wichtige Themenbereiche der Stadtpolitik einfach erklärt.
Politik, Bezirke und Wahlen
Die kommunale Selbstverwaltung
“Kommunale Selbstverwaltung” - was ist das eigentlich? Verankert ist sie im Artikel 28 unseres Grundgesetzes, aber kann man ihren hohen Stellenwert auch einem Nicht-Juristen verständlich machen? Nun, ein Versuch ist es allemal wert!
In Deutschland gibt es neben den staatlichen Ebenen mit dem Bund und den Ländern die Gemeinden, Städte und Kreise als “unterste” Ebene.
Eine Gemeinde, also auch die Stadt Bochum, ist zuallererst die Gesamtheit aller in ihr lebenden Menschen und damit wesentlich mehr als nur eine geografisch begrenzte Fläche. Und diese Menschen haben naturgemäß Vorstellungen, wie sie ihr Leben in der Stadt gestalten möchten, gewissermaßen von der Wiege bis zur Bahre; sei es, wo man seinen Nachwuchs zur Welt bringt, welcher Kindergarten und welche Schule in Frage kommen, wie man die Freizeit verbringen möchte oder wo man Angehörige zur letzten Ruhe betten kann. Das sind nur wenige Beispiele aus dem breiten Spektrum kommunaler Aufgaben.
Diese Aufgaben dürfen die Gemeinden in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze regeln.
Dazu werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen Männer und Frauen aus ihrer Mitte gewählt, die im Rat der Stadt, in den Bezirksvertretungen oder als Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Dinge vor Ort angehen. Kommunale Selbstverwaltung ist also vereinfacht ausgedrückt, eine größtenteils selbstbestimmte Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger durch deren gewählte politische Vertreterinnen und Vertreter. Und damit ist sie so etwas wie die “Aorta” einer Stadt, die ihre Lebendigkeit und Attraktivität auf diesem Weg gestalten kann!
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.
Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Die Bürgerinnen und Bürger Bochums wählen alle fünf Jahre
- den Rat der Stadt,
- den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin,
- die Bezirksvertretung für den jeweiligen Stadtbezirk.
Der Gesetzgeber und die Stadt Bochum sehen außerdem weitere
Möglichkeiten vor, wie die Menschen ihr persönliches Lebensumfeld
mitgestalten können.
Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Einflussnahme, umso größer sind die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um diese Rechte wahrzunehmen.
Es werden die allgemeinen Formen der Bürgerbeteiligung von den besonderen Beteiligungsmöglichkeiten abgegrenzt.
Lesen Sie hier mehr zu den Formen der Beteiligung.
Beschlussverfahren
Das wichtigste Entscheidungsgremium ist der Rat der Stadt. In der Regel liegt jedem Ratsbeschluss eine Vorlage der Verwaltung zugrunde oder ein Antrag, den die Fraktionen beziehungsweise die Gruppen im Rat stellen.
Auch die Ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen haben eigene Entscheidungskompetenzen. Welche das im Einzelnen sind, regelt ein entsprechend vom Rat beschlossener Zuständigkeitskatalog beziehungsweise die Hauptsatzung. Das Verfahren in den Ausschüssen und in den Bezirksvertretungen entspricht im Wesentlichen dem des Rates. Fast alles, was der Rat zu entscheiden hat, haben die zuständigen Bezirksvertretungen, Fachausschüsse und Beiräte vorher behandelt. Diese “zwischengeschalteten” Gremien geben Empfehlungen ab, die dem Rat als Entscheidungshilfe dienen, ihn aber nicht binden. Eine Vorberatung in den Fachausschüssen ist auch in den Fällen, in denen eine Bezirksvertretung entscheidet, vorgesehen.
Eine besondere Stellung nimmt der Haupt- und Finanzausschuss ein. Dieses Gremium ist grundsätzlich vorberatend für alle Vorlagen der Verwaltung zuständig, über die der Rat zu beschließen hat. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet auch in solchen Angelegenheiten, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht mehr rechtzeitig in den Rat eingebracht werden konnten. Vermittelnd und entscheidend tritt der Ausschuss dann ein, wenn zwischen Ausschüssen oder zwischen einem Ausschuss und einer Bezirksvertretung keine Einigkeit über die Zuständigkeiten erzielt werden kann.
Die Vorbereitung der Beschlussvorlagen obliegt dem Oberbürgermeister (Verwaltung).
Alle Vorlagen der Verwaltung und Anträge werden fraktionsintern beraten. Die Entscheidung selbst fällt in dem jeweils dann zuständigen Gremium (Bezirksvertretung, Ausschuss oder Rat) durch Abstimmung. Der auf diese Weise herbeigeführte Beschluss hat Entscheidungs- oder Empfehlungscharakter, je nachdem über welche Kompetenz der Ausschuss oder die Bezirksvertretung verfügt.