Vereinsarbeit kostet Geld und nicht für jede Veranstaltung steht genug Eigenkapital den Vereinen zur Verfügung. Die Stadt Bochum betreut und unterstützt örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk.
Die sechs Bezirksvertretungen der Stadt Bochum (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest) haben die Möglichkeit, unter anderem öffentliche Veranstaltungen oder Feierlichkeiten eines Vereins, Brauchtumsveranstaltungen oder in Einzelfällen auch Beschaffungen zu fördern bzw. zu bezuschussen.
Dies ist geregelt in § 37 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW, wonach die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten entscheiden, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht und soweit sich aus § 41 Abs. 1 GO NRW nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Rates ergibt.
Unter Buchstabe d) des § 37 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW ist als bezirkliche Angelegenheit die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk erwähnt.
Für die Unterstützung stehen im Haushalt der Stadt Bochum Fördermittel zur Verfügung, welche die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien bewilligen können. Die Art der Förderung sieht die Gewährung von Zuwendungen in Geld vor.
Neben der Unterstützung der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den einzelnen Bezirken, gibt es die Förderung durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Förderung durch den Integrationsausschuss, die Kulturförderung, und die Sportförderrichtlinie.