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Politik, Bezirke und Wahlen

Bezirksvertretungen

Politik, Bezirke und Wahlen

Ein weiteres Element der kommunalen Selbstverwaltung sind die Bezirksvertretungen. Die kreisfreien Städte sind verpflichtet, ihr Gemeindegebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Für jeden Stadtbezirk wird eine Bezirksvertretung gewählt. Ihre Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Wahl der Bezirksvertretung findet immer zeitgleich mit der Wahl des Rates statt.

Eine Bezirksvertretung besteht aus mindestens 11 höchstens 19 Mitgliedern. Dies muss der Rat in seiner Hauptsatzung festlegen. Die Bochumer Hauptsatzung sieht 19 Mitglieder für jede Bezirksvertretung vor. Vorsitzende der Bezirksvertretung und Repräsentant des jeweiligen Bezirks ist der Bezirksvorsteher beziehungsweise die Bezirksvorsteherin, den beziehungsweise die die Bezirksvertretung am Anfang der Wahlperiode aus ihrer Mitte wählen. Die Bezirksvertretung verfügt über Fraktionen, dürfen aber keine Ausschüsse bilden.

Die Bezirksvertretungen haben die Aufgabe, die Eigenart der Bezirke und ihrer Gebietsteile zu bewahren und fortzuentwickeln sowie Wünsche und Interessen ihrer Einwohner und Einwohnerinnen zu erfassen und zur Geltung zu bringen. Die Bezirksvertretungen entscheiden in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen;
  • Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie Grünpflege;
  • Festlegung des Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung;
  • Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände, und sonstiger Initiativen im Stadtbezirk;
  • kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks.

In Angelegenheiten ihres Stadtbezirks haben sie auch die Möglichkeit, selber zu informieren, dokumentieren und repräsentieren. Nähere Einzelheiten legt der Rat in der Hauptsatzung fest. Weiterhin sind die Bezirksvertretungen zu allen wichtigen überbezirklichen Angelegenheiten des Rates oder eines Ausschusses anzuhören, wenn der Stadtbezirk betroffen ist. Der Rat der Stadt Bochum hat sechs Stadtbezirke gebildet:

  • Bochum-Mitte
  • Bochum-Wattenscheid
  • Bochum-Nord
  • Bochum-Ost
  • Bochum-Süd
  • Bochum-Südwest