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Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid

Zuschussgewährung im Bezirk Wattenscheid

Informationen für die Gewährung von Zuwendungen für den Bezirk Bochum-Wattenscheid

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid

Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt.

Die Richtlinien im Detail finden Sie in den Gesamtrichtlinien der Stadt Bochum. Sie ergänzen verschiedene städtische Regelungen über die Förderung von sportlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Sportförderrichtlinie. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn sie nicht im Widerspruch zu sonstigen Regelungen der Stadt Bochum oder den allgemeinen Zielen des Stadtbezirks steht.

Im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid ansässige

  • Gemeinnützige Vereine,
  • Verbände,
  • Schulen,
  • Kirchen,
  • Kindertageseinrichtungen,
  • Initiativen,

werden gefördert.

Politische Parteien und ihre Untergruppierungen werden nicht gefördert.

  • Allgemeine Zuwendungen
    • Da eine rein institutionelle Förderung nicht vorgesehen ist, müssen besondere
      Aufwendungen (atypische Bedarfslage) auf die Antragsteller*innen zukommen.
      Diese sind bei Antragsstellung nachzuweisen.
  • Sonderzuwendungen für besondere Anlässe oder Veranstaltungen, die
    • Von Organisationen aus dem Stadtbezirk durchgeführt werden,
    • allen Einwohner*innen des Stadtbezirks zugänglich sind,
    • kein Eintrittsgeld erhoben wird oder deren Erlös den durchführenden Vereinen und Organisationen selbst oder anderen gemeinnützigen Zwecken im Stadtbezirk zugutekommt,
    • den allgemeinen Zielen des Stadtbezirks nicht entgegenstehen.

  • Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor der Veranstaltung und spätestens bis zum 15. September des jeweiligen Jahres vorliegen.
  • Je Antragssteller*in kann nur eine Veranstaltung/Veranstaltungsreihe im Kalenderjahr durch eine Zuwendung gefördert werden.
  • Zuwendungsanträge bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro
  • Besonderer Anlass oder Veranstaltung von einer oder mehreren Organisationen aus dem Adressatenkreis
  • Allen Einwohner*innen des Stadtbezirks zugänglich und kein Eintrittsgeld erhoben wird oder deren Erlös den durchführenden Organisationen selbst oder anderen gemeinnützigen Zwecken im Stadtbezirk zugutekommt.

Der Antrag ist schriftlich (oder online) bei der Stadt Bochum, Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid, Friedrich-Ebert-Str. 7, 44777 Bochum, einzureichen. 

Dem Antrag sind ein

  • Programmentwurf
  • Finanzierungsplan

beizufügen.

  • Über die Höhe der Zuwendungen entscheidet die Bezirksvertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  • Im Rahmen der Etatberatungen beschließt die Bezirksvertretung darüber hinaus eine Liste von förderfähigen Veranstaltungen, der Bezuschussung nicht den Restriktionen des § 82 GO NRW unterliegt (zum Beispiel Förderung seit mindestens fünf Jahren). Hierbei wird die maximale Förderungshöhe für die jeweilige Veranstaltung ebenfalls festgelegt.
  • Für Zuwendungen, die einen Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, gilt ein vereinfachtes Verfahren.

Zuwendungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, soweit sie zweckwidrig verwandt worden sind oder ein verlangter Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird. 

0 Max Großmann
Leiter Bezirksverwaltungsstelle
Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid

Max Großmann

Telefonnummer
0234 910-6229
E-Mail Adresse
bezirk-wattenscheid@bochum.de

Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid steht Ihnen im Bochumer Serviceportal online zur Verfügung: