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Bezirksvertretung Bochum-Ost

Zuschussgewährung im Bezirk Ost

Informationen für die Gewährung von Zuwendungen für den Bezirk Bochum-Ost

Bezirksvertretung Bochum-Ost

Kindergärten und Kitas beziehungsweise Schulen und deren Fördervereine haben häufig Ideen, wie sie den Kindergarten beziehungsweise Schul-Alltag für die Kinder mit relativ einfachen Mitteln interessanter gestalten möchten und eigentlich auch können. Manche Idee lässt sich allein durch die tatkräftige Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher beziehungweise des Lehrkörpers und der Elternschaft nicht realisieren. Es fehlen beispielsweise Materialien, die zunächst beschafft werden müssen. Nicht immer reichen die eigenen Aktionen und Veranstaltungen zur Erzielung notwendiger Einnahmen aus. An dieser Stelle kann die Bezirksvertretung auf Antrag finanzielle Hilfestellung leisten. 

Die Richtlinien im Detail finden Sie in den Gesamtrichtlinien der Stadt Bochum. Sie ergänzen verschiedene städtische Regelungen über die Förderung von sportlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Sportförderrichtlinie. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn sie nicht im Widerspruch zu sonstigen Regelungen der Stadt Bochum oder den allgemeinen Zielen des Stadtbezirks steht.

Der Stadtbezirk Bochum-Ost unterscheidet hier in zwei Gruppen, welche unterstützt werden:

  • Kindergärten und Kitas, sowie deren Fördervereine,
  • Schulen und deren Fördervereine.

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost unterstützt Kindergärten und Kitas und deren Fördervereine bei der Realisierung von Projekten und Maßnahmen („Vorhaben“), die den Kindergarten- bzw. Kita-Alltag für die Kinder mit relativ geringem Aufwand interessanter gestalten sollen.

  • Die Zuwendungsanträge sollten den Betrag von 4.200,00 Euro nicht übersteigen.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost unterstützt Schulen und deren Fördervereine bei der Realisierung von Projekten und Maßnahmen („Vorhaben“), die den Schulalltag für die Schüler*innen mit relativ geringem Aufwand interessanter gestalten sollen.

  • Die Zuwendungsanträge sollten den Betrag von 7.000,00 Euro nicht übersteigen.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn

  1. an der Realisierung des Vorhabens ein öffentliches Interesse der Stadt besteht und die Realisierung ohne die Zuwendung nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang möglich ist,
  2. den Grundsätzen des Haushaltsrechts beziehungsweise der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprochen wird,
  3. es sich nicht um einen Zuschussantrag zu einem Bauvorhaben handelt, das im Rahmen von Hochbausanierungsprogrammen realisiert werden könnte,
  4. mit der Realisierung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde,
  5. das Vorhaben im laufenden Haushaltsjahr realisiert und abgerechnet werden kann,
  6. die Finanzierung des Vorhabens mit einem Anteil von 30 Prozent der Gesamtkosten durch den Antragsteller selbst sichergestellt ist (Eigenanteil). Die Bezirksvertretung kann einen Anteil in Höhe von 70  Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten des Vorhabens übernehmen,
  7. es sich nicht um eine Personalkostenförderung handelt.

Der Antrag ist schriftlich (oder per E-Mail) bei der Stadt Bochum, Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Ost, Carl-von-Ossietzky-Platz 2, 44892 Bochum, einzureichen. Da die Förderung sich im Bezirk Ost auf Schulen und Kindergärten beschränkt, haben wir auf ein Onlineformular verzichtet. Bitte wenden Sie sich direkt an die weiter unten genannte Ansprechperson.

Folgende Angaben muss der Antrag mindestens enthalten:

  • Beschreibung des Vorhabens
  • Ausgabenplan
  • Finanzierungsplan
  • Zeitplan für die Realisierungen des Vorhabens (laufendes Jahr).

Sofern gleichzeitig Mittel des Bundes, Landes, städtischer Fachämter usw. beantragt werden, ist eine Durchschrift des jeweiligen Antrages vorzulegen.

  • Die Bezirksvertretung Bochum-Ost berät über alle eingegangenen Anträge und beschließt in öffentlicher Sitzung, ob und in welcher Höhe eine Zuwendung gewährt wird.
  • Die Verwendung der Fördermittel entsprechend des Antrages ist der Bezirksverwaltungs-stelle Ost abschließend nachzuweisen.

131 Björn Sperber
Leiter Bezirksverwaltungsstelle
Bezirksverwaltungsstellen Nord und Ost

Björn Sperber

Telefonnummer
0234 910-9212
E-Mail Adresse
BSperber@bochum.de

Da sich die Förderung im Bezirk Ost auf Schulen und Kindergärten beschränkt, haben wir auf ein Onlineformular verzichtet.  Bitte wenden Sie sich direkt an die genannte Ansprechperson.