BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Bezirksvertretung Bochum-Nord

Zuschussgewährung im Bezirk Nord

Informationen für die Gewährung von Zuwendungen für den Bezirk Bochum-Nord

Bezirksvertretung Bochum-Nord

Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt.

Die Richtlinien im Detail finden Sie in den Gesamtrichtlinien der Stadt Bochum. Sie ergänzen verschiedene städtische Regelungen über die Förderung von sportlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Sportförderrichtlinie. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn sie nicht im Widerspruch zu sonstigen Regelungen der Stadt Bochum oder den allgemeinen Zielen des Stadtbezirks steht.

Im Stadtbezirk Bochum-Nord ansässige

  • Vereine,
  • Verbände,
  • Schulen,
  • Kirchen,
  • Kindertageseinrichtungen Initiativen  

werden gefördert.

Politische Parteien, politische Vereinigungen wie zum Beispiel Wählergemeinschaften und kommunale Wahllisten sowie Gewerkschaften und Berufsverbände sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Allgemeine Zuwendungen
    • Rein institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen. Anträge können nur für
      besondere Aufwendungen (atypische Bedarfslagen) gestellt werden. Diese
      sind bei Antragstellung nachzuweisen.
    • Zuwendungen zu baulichen Maßnahmen sind ausgeschlossen.
  • Sonderzuwendungen aufgrund besonderer Anlässe oder für Veranstaltungen, die
    • von Organisatoren aus dem Stadtbezirk durchgeführt werden,
    • allen Einwohner*innen des Stadtbezirks zugänglich sind,
    • deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
    • sich nicht nur an einen nur sehr begrenzten Kreis von Teilnehmern richtet,
    • sich nicht an einen Kreis von Teilnehmern mit einem sehr ausgefallenen oder speziellen Interesse wendet.

  • Antrage sind vor Beginn der Maßnahme, spätestens aber bis zum Ende des Jahres zu stellen, in dem mit der Maßnahme begonnen wurde. Bei Sonderzuwendungen sind Anträge bis spätestens 30 Kalendertage nach dem besonderen Anlass oder der Veranstaltung zu stellen.
  • Eine Maßnahme, auch wenn sie in mehrere Abschnitte geteilt wurde, kann nur einmal bezuschusst werden.
  • Je Antragssteller*in kann nur eine Zuwendung im Kalenderjahr gewährt werden.
  • Dem schriftlichen Antrag sind ein Programm und eine Schlussabrechnung für die jeweilige Veranstaltung beizufügen.
  • Umweltschonendes Verhalten wie die Vermeidung von Einweggeschirr oder -gläsern wird vorausgesetzt. Abweichungen von diesem Grundsatz sind im Antrag zu begründen.

Der Antrag ist schriftlich (auch online) bei der Stadt Bochum einzureichen.

Dabei müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Antragsgrund
  • Gesamtkosten
  • Finanzierungsplan
  • Höhe des beantragten Zuschusses.

Sofern gleichzeitig Mittel des Bundes, Landes, städtischer Fachämter und so weiter beantragt werden, ist eine Durchschrift des jeweiligen Antrages beizufügen.

  • Über die Entscheidung der Bezirksvertretung werden die Antragstellerenden durch die Bezirksverwaltungsstelle schriftlich benachrichtigt.
  • Die Mitteilung über die Gewährung eines Zuschusses kann, zum Beispiel im Interesse des Nachweises einer zweckentsprechenden Verwendung, mit Nebenbestimmungen versehen werden. Dies gilt insbesondere für die Anforderung von Verwendungsnachweisen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses.

  • Zuwendungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, soweit sie zweckwidrig verwandt worden sind oder ein verlangter Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird.
  • Wird der mit der Zuwendung geförderte Zweck nicht oder nicht mehr verfolgt, erlischt zeitgleich auch der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung in entsprechender Höhe.

131 Björn Sperber
Leiter Bezirksverwaltungsstelle
Bezirksverwaltungsstellen Nord und Ost

Björn Sperber

Telefonnummer
0234 910-9212
E-Mail Adresse
BSperber@bochum.de

Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen durch die Bezirksvertretung Bochum-Nord steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung: