Erlaubnispflichtige Luftballonaufstiege
Die Einholung einer schriftlichen oder telefonischen Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle benötigen Sie insbesondere, wenn es sich um eine größere Anzahl (Massenaufstieg von Kinderluftballons) oder um einen Aufstieg in der Nähe eines Flugplatzes handelt.
Zuständig ist in diesen Fällen die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der DFS.
Erlaubnisfreie Luftballonaufstiege
Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
- wenn die Ballone nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben),
- zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,
- es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.
- Anhänger dürfen die Postkartengröße DIN-A 6 nicht überschreiten
Rechtsgrundlage: § 21 LuftVO