Die Bezirksregierung Münster ist Ansprechpartner für Fluglärmbeschwerden aus der Bevölkerung.
Die Genehmigungsfähigkeit von Luftfahrtveranstaltungen wird anhand der Veranstaltungsrichtlinie beurteilt. Erforderlich ist eine Antragstellung bei der Bezirksregierung Münster mit einem Vorlauf von mindestens acht Wochen.
Rechtsgrundlage: §§ 24, 25 Luftverkehrsgesetz