Sachbeschädigung ist die vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Als Beschädigung gilt die nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz, der äußeren Erscheinung oder der Form einer Sache, durch die die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt wird. Als Beschädigung kommt auch das nicht nur unerhebliche, nicht nur vorübergehende unbefugte Verändern des Erscheinungsbildes einer fremden Sache in Betracht.
Alles klar?
Also, das bedeutet, das Sprayen an einer Hauswand, das Haus nicht in seiner Substanz verletzt und auch keine Zerstörung des Hauses ist - man kann ja weiterhin darin wohnen. Doch gilt das unerlaubte Sprayen an fremdem Eigentum als Sachbeschädigung.
Entscheidend ist also: Hast du eine Erlaubnis, eine Sache zu besprühen oder nicht?
Auf dieser Seite wollen wir dich auf die Risiken und Nebenwirkungen illegalen Sprayens aufmerksam machen. Denn deine Eltern, Lehrer, Polizei, Eigentümer und die Staatsanwaltschaft finden das gar nicht cool, was du da machst.
Wenn du illegal gesprayt hast und erwischt wurdest, dann wird einiges an Problemen auf dich zukommen:
- Die Polizei wird deine Eltern anrufen, um ihnen mitzuteilen, dass du straffällig geworden bist.
- Oder noch schlimmer: Sie müssen dich sogar von der Polizeistation abholen.
- Die Geschädigten werden Schadensersatz von dir verlangen.
- Die Staatsanwaltschaft wird gegen dich ermitteln.
Hier kannst du einmal sehen, wie ein Strafverfahren von der Anzeige bis zur eventuellen Verurteilung abläuft.
http://media.time4teen.de/was_nun.pdf
Jetzt denkst du, ist doch egal!!! Es heißt doch immer, Eltern haften für ihre Kinder!
Diese Aussage stimmt so nicht! Illegale Graffiti sind eine Sachbeschädigung und der Verursacher ist schadensersatzpflichtig. Bis zum 14. Lebensjahr sind Kinder beziehungsweise Jugendliche strafunmündig, können aber bereits ab dem 7. Lebensjahr zivilrechtlich zu Schadensersatz herangezogen werden und ab dem 14. Lebensjahr zivil- und strafrechtlich.