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Ordnungspartnerschaft

Sprayer

Informationen zu Freiflächen, Regeln, Gesundheitsgefahren und mehr.

Ordnungspartnerschaft

Graffiti "Bochum City"

Halls of Fame sind die von Sprayern viel genutzten Freiflächen.

Graffiti - Eingang Tunnel Hermannshöhe

Wo befinden sich die Halls of Fame und welche Regeln sind zu beachten?

Zum einen gibt es die allgemein bekannten Halls of Fame.

Hier darf nach Belieben gemalt werden. Diese Flächen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzbar. Allerdings gibt es eine Freifläche, die pro Tag nur von einem Sprayer besprüht werden darf. Hierbei handelt es sich um die Freifläche an der Fußgängerunterführung an der Hermannshöhe. Diese Regelung wurde getroffen, weil die Unterführung sehr niedrig ist und mit gesundheitlichen Gefährdungen gerechnet werden muss, wenn zwei Sprayer zur gleichen Zeit agieren.

Eine jeweils erforderliche Einzelgenehmigung für den Tag, an dem ein Graffiti erstellt werden soll, ist erhältlich bei Manuell Meller (info@meller-rap.de). Manuell Meller übernimmt auch die Koordination, wenn mehrere Bilder zeitnah nebeneinander entstehen sollen.

Graffiti "Bochum City"

Die gesamte Fläche ist in 21 Bereiche eingeteilt. Eine Genehmigung wird immer für einen dieser Bereiche vergeben. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass dein Werk unter Umständen 21 Tage sichtbar bleibt, bis für den von die besprühten Bereich eine neue Genehmigung erteilt und dieser wieder übersprüht wird.
 

Eine Auflistung aller weiteren Freiflächen in Bochum findest du hier:

Folgende Regelungen sind aber auf jeden Fall zu beachten:

  • Die Nutzung der Freiflächen und das Sprühen von Bildern erfolgt auf eigene Gefahr!
  • Nimm von allen Flächen deinen Müll mit (Dosen, Deckel, Kappen, Handschuhe, Farbeimer und so weiter), denn dieser Müll ist Umwelt verschmutzend, verkehrsgefährdend und folglich Freiflächen gefährdend.
  • Die Freiflächen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzbar. Dies ist kein Freibrief für Lärm, Müll und Verkehrsgefährdung.
  • Es gelten alle üblichen umwelt-, verkehrs- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze!
  • Allseits gute Verrichtung!

Außerdem gibt es Flächen in Bochum, die nur im Rahmen einer Aktion eines Projekts besprüht werden dürfen.

Diese Flächen heißen Projekt- beziehungsweise Aktionsflächen. Aktionsflächen sind Flächen, die nur besprüht werden können, wenn vom Jugendamt besondere Maßnahmen zuvor ergriffen werden, wie beispielsweise das Sperren einer Fahrbahn. Projekte werden von bestimmten Institutionen, wie dem Jugendamt oder Schulen, ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Projekte werden dann unter bestimmten Vorgaben eigens dafür vorgesehene Flächen gestaltet.

Über Aktionen, in dessen Rahmen ihr die Möglichkeit habt, bestimmte Flächen zu besprühen, kannst du dich beim Jugendamt der Stadt Bochum informieren. Auch die Teilnahme an bestimmten Projekten kann das Jugendamt vermitteln.

Unter dem folgenden Link findest du viele weitere Freiflächen in anderen Städten. Aber bitte beachte, dass die Liste nicht immer aktuell sind. Also erkundige dich besser immer noch einmal vor Ort, ob die betroffenen Flächen auch tatsächlich legal sind.

Welche Gefahren birgt das Sprayen?

  • Die Inhaltsstoffe bergen physikalische und gesundheitliche Gefahren. So kann es beim Zusammenkommen mit der Umgebungsluft zu explosionsartigen Gemischen kommen.
  • Beispiele für körperliche Auswirkungen sind Reizungen, Kopfschmerzen, Schwindel!
  • Daher ist es unbedingt ratsam sich mit Atemschutzmasken, Handschuhen, et cetera zu schützen!
  • Weitere Gefahren und Hintergründe, die du unbedingt beachten solltest, findest du hier. 

Welche Gefahren bestehen bei waghalsigen Aktionen?

  • Das Betreten von Gleisanlagen ist lebensgefährlich!
  • Züge haben einen langen Bremsweg und können nicht ausweichen!
  • Die Oberleitungen haben Spannungen von 15.000 Volt!
  • Der Strom kann schon bei einer geringen Annäherung an die Oberleitung überspringen!
  • Derartige Stromschläge enden meistens tödlich!
  • Das Betreten von Fahrbahnen mit dunkler Kleidung kann dazu führen, dass man schnell übersehen wird.
  • Vor allem abends und nachts sind Autofahrer oft schneller unterwegs als erlaubt!

Wenn du illegal sprayst, ist das eine Sachbeschädigung.

Die Sachbeschädigung hat straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für dich. Strafrechtlich kannst du zu sozialen Arbeitsstunden oder sogar bei besonderer Schwere deiner Tat zu einer Jugendstrafe verurteilt werden.

Zivilrechtlich hast du den von dir entstandenen Schaden zu erstatten. Auch wenn du zurzeit gar nicht das Geld dafür hast, kann der Geschädigte einen Schuldtitel gegen dich erwirken. Der Schuldtitel bleibt 30 Jahre bestehen.

Hast du noch Fragen? Wir helfen dir gerne weiter und haben immer ein offenes Ohr für dich!

  • Jugendamt Bochum
    Straßensozialarbeit
    Christian Vieregge
    Alte Bahnhofstraße 170
    44892 Bochum
    Telefon: 0234  61065423
    Mobil: 0152 54981461
    E-Mail: CVieregge@bochum.de
     
  • Ordnungs- und Veterinäramt Bochum
    Ordnungs- und Vollzugsdienst
    Herr Düpre
    Marienplatz 2
    44777 Bochum
    Telefon: 0234 910-1220
    E-Mail: ordnungsamt@bochum.de
     
  • Polizei Bochum