BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Tierseuchen: Anzeige- und Meldepflicht

Ihr Tier ist krank und Sie fragen sich, ob die Krankheit anzeige- oder meldepflichtig ist? Hier finden Sie mehr Informationen.

Dienstleistungen und Infos

Was suche ich, bin ich hier richtig?

Krankheiten können sich schnell verbreiten - auch unter Tieren. Je nach Gefährdung und Verbreitung kann es erforderlich sein, dass zur Bekämpfung Maßnahmen getroffen werden, damit keine Tierseuche ausbricht beziehungsweise die Tierkrankheit gezielt bekämpft wird.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen anzeigepflichtigen und meldepflichtigen Tierkrankheiten (Tierseuchen). Tierhalter müssen anzeigepflichtige Tierkrankheiten dem Ordnungs- und Veterinäramt mitteilen. Sollte eine meldepflichtige Tierkrankheit ausbrechen, informiert das Ordnungs- und Veterinäramt, das Veterinäruntersuchungsamt oder ein niedergelassener Tierarzt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Sollte Ihr Tier mit einer anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuche erkrankt sein, können Sie entweder schriftlich eine Mitteilung abgeben oder Sie rufen uns unter der Telefonnummer 0234 910-8811 an.