Was suche ich, bin ich hier richtig?
Tiere gehören zu unserem Leben dazu. Daher hat der Schutz von Tieren einen Verfassungsstatus und wird als Staatsziel verfolgt (vgl. Artikel 20a Grundgesetz).
Leider gehen nicht alle Personen artgerecht oder pfleglich mit Tieren um. Manche schlagen auf Tiere ein, würgen sie oder fügen ihnen anderweitig Schaden zu. Teilweise sind Personen, die Tiere halten, auch überfordert: Das Fell wird nicht gepflegt, der Tierarzt wird nicht hinzugezogen oder das Tier muss Kot und Urin im eigenen Aufenthaltsbereich ablassen, welche nicht entfernt werden.
In solchen Fällen ist dringend Handlungsbedarf. Daher hat der Gesetzgeber durch das Tierschutzgesetz Behörden weitreichende Befugnisse übertragen, die bis zum Betreten der Wohnung ohne Einverständnis des Eigentümers oder des Mieters sowie der Entziehung der Tiere geht. Bei schwerwiegenden Verstößen kann sogar das Halten und Betreuen von Tieren dauerhaft untersagt werden.
Anmerkung:
Die vorherige Aufführung von Verstößen gegen das Tierwohl ist nicht abschließend.