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Sprengstoffschein

Sie sind Jäger oder Mitglied im Schützenverein und wollen Ihre Munition selbst herstellen beziehungsweise benötigen eine Erlaubnis für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich?

Dienstleistungen und Infos

Sie wollen einen Lehrgang besuchen, um die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrozellulosepulver zu erwerben, und benötigen hierzu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz?

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach  § 34 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz:

Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrozellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Lehrgangsträgern angeboten werden. Bei Lehrgangsbeginn ist dem Lehrgangsträger eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wird.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird bei Vorliegen nachstehender Voraussetzungen erteilt:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
  • zwingender Wohnsitz in Bochum
  • Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen
    Vor Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit durch die zuständige Behörde geprüft.
    Die Zuverlässigkeit wird dadurch überprüft, dass das Ordnungsamt Kontakt mit dem LKA beziehungsweise der örtlichen Polizeidienststelle, dem Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Justiz sowie der Staatsanwaltschaft aufnimmt.
  • Bearbeitungszeiten
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss circa vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden.
     

Sprengstoffschein (Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz)

Die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz berechtigt grundsätzlich zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung von Treibladungspulver im privaten Bereich.

Für den gewerblichen Bereich ist die Bezirksregierung Arnsberg, Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund (ehemaliges Staatliches Amt für Arbeitsschutz Dortmund) zuständig.

Die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz wird bei Vorliegen nachstehender Voraussetzungen erteilt:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
  • zwingender Wohnsitz in Bochum
  • Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen

    Der Antragstellende muss
     
    • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
      Die Zuverlässigkeit wird dadurch überprüft, dass das Ordnungsamt Kontakt mit dem LKA beziehungsweise der örtlichen Polizeidienststelle, dem Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Justiz sowie der Staatsanwaltschaft aufnimmt.
    • körperlich geeignet sein.
    • die Fachkunde durch die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nachweisen.
    • Deutscher Staatsbürger, EG-Bürger sein oder seinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes gehabt haben.
    • ein berechtigtes wirtschaftliches, berufliches oder sonst begründetes Interesse am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder am Erwerb nachweisen.

      Das Bedürfnis kann anerkannt werden, wenn Sie
       
      • als Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung mindestens sechs Monate regelmäßig und mit Erfolg am Übungsschießen teilgenommen haben. Dies ist durch eine Bestätigung der schießsportlichen Vereinigung nachzuweisen.
         
      • Inhaber eines Jagdscheines sind. 
         

Rechtsgrundlagen:

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Alternativ können folgende Dokumente (pdf-Download) genutzt werden:

Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen oder das Antragsformular postalisch einreichen.

Sprengstoffschein nach § 27 Sprenstoffgesetz (SprengG)
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für die Beantragung der Erlaubnis nach § 27 SprengG ein:

  • Antrag
  • Fachkundenachweis
  • Bedürfnisnachweis (bspw. Kopie Ihres Jagdscheins oder Bescheinigung Ihres Schützenvereins über die regelmäßige Teilnahme am Training)
  • Kopie Ihrer Waffenbesitzkarten
  • Bei Verlängerung: Bisheriger Erlaubnisschein

Sobald alle Unterlagen und Rückmeldungen vorliegen, wird vor Erlaubniserteilung Ihr Lager überprüft. Das Ordnungsamt nimmt hierzu Kontakt mit Ihnen auf. Bitte hinterlegen Sie im Antrag daher Ihre Telefonnummer.

Wichtig:
Die Verlängerung muss mindestens drei Monate vor Ende der Gültigkeit beantragt werden! Andernfalls kann eine Verlängerung abgelehnt werden!

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

  • Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 55,00 Euro.
  • Zusätzlich entstehen Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfung in Höhe von 40,00 bis 400,00 Euro.

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

  • Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 SprengG beträgt 70,00 bis 250,00 Euro.
  • Die Kosten für die Verlängerung der Sprengstofferlaubnis betragen 55,00 bis 200,00 Euro.
  • Zusätzlich entstehen Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfung in Höhe von 40,00 bis 400,00 Euro.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
jagd@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Für Anfragen per E-Mail  nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Vielberg

Telefonnummer
0234 910-1409
Faxnummer
0234 910-1351