Voraussetzungen
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- Die Tätigkeit wird vorwiegend im Stadtgebiet der Stadt Bochum ausgeübt.
- Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.
- Es findet ein pflichtiges Informations- und Beratungsgespräch statt über
- Rechte und Pflichten von Prostituierten,
- zur Krankenversicherung und zur sozialen Absicherung im Fall einer Beschäftigung,
- zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft
- zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen,
- über die bestehende Steuerpflicht.
- Eine vorherige Terminvereinbarung ist aufgrund des individuellen Beratungserfordernisses zwingend erforderlich (Einen Termin können Sie online buchen.).
- Personen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung ihren ausländerrechtlichen Status nachzuweisen und die Berechtigung, dass sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben dürfen.
Verlängerung
Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.
- Für eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung haben Prostituierte ab einem Alter von 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen.
- Prostituierte unter einem Alter von 21 Jahren haben Nachweise über die mindestens alle sechs Monate erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen.
Gültigkeit
- Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre.
- Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr.
Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person stellt ihr die Behörde zusätzlich eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) aus.
Der Aliasname kann frei gewählt werden. Die Aliasbescheinigung kann zur Legitimierung gegenüber Betreibern verwendet werden. Außerdem kann das Dokument beispielsweise im Rahmen ordnungsbehördlicher Kontrollen anstelle einer personalisierten Anmeldebescheinigung Verwendung finden; es ersetzt aber nicht den Personalausweis beziehungsweise Pass.
Die Anmeldebescheinigung wird innerhalb von 5 Tagen ausgestellt.
Eine neue Anmeldebescheinigung oder neue Aliasbescheinigung ist erforderlich bei:
- einem Wechsel des Tätigkeitsortes, der bisher nicht in der Bescheinigung aufgelistet war,
- einer Namensänderung, Änderung der Staatsangehörigkeit, Änderung des Wohnortes, Änderung des Ortes, in dem die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird
- einer Verlängerung
- einem Verlust der Anmeldebescheinigung
- einer Berichtigung von Schreibfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten.
Die alte Anmeldebescheinigung ist mitzubringen. Bei Verlängerung müssen die gleichen Unterlagen mitgebracht werden wie bei einer Neuanmeldung.
Prostituierte sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit entweder eine Anmeldebescheinigung oder eine Aliasbescheinigung mitzuführen.
Gesetzesgrundlagen
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.