Sie möchten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO stellen.
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Dienstleistungen und Infos
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Sie müssen volljährig (18 Jahre alt) sein.
- Ein Beratungsgespräch wird empfohlen.
- Rechtsgrundlage: § 34c Gewerbeordnung (GewO)
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit einer Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) besteht seit dem 1. August 2018 eine Weiterbildungsverpflichtung. Diese sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden (je Tätigkeitsbereich) innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden. Gleiches gilt entsprechend für die unmittelbar bei der jeweiligen erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten. Der erste Weiterbildungszeitraum begann am 1. Januar 2018 und endet am 31. Dezember 2020.
Wer nicht mehr als Immobilienmakler und/ oder Wohnimmobilienverwalter tätig ist oder diese Tätigkeiten zukünftig nicht mehr ausüben möchten, hat die Möglichkeit eines Verzichts beziehungsweise Teilverzichts auf die Gewerbeerlaubnis (hier gelangen Sie zur Verzichtserklärung). Nach erklärtem Verzicht beziehungsweise Teilverzicht unterliegt man nicht mehr der Weiterbildungsverpflichtung.
Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Weiterbildungsverpflichtung
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
Darüber hinaus stehen Online-Anträge im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) zur Verfügung (Hinweis: Anmeldung im WSP-Konto erforderlich):
Terminvereinbarung:
Formulare und Infoblätter:
- Anwendungshinweise zum Vollzug des § 34c Absatz 2a GewO und des § 15 b MaBV
(Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienmakler) - Merkblatt für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
- Erklärung - (Teil-)Verzicht auf die nach § 34c GewO erteilte Gewerbeerlaubnis
- Antrag
- Personalbogen
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Gewerbezentralregisterauszug der Belegart 9
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (UB)
- Berufshaftpflichtversicherung (gilt nur für Wohnimmobilienverwalter)
bei juristischen Personen:
- Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Gewerbezentralregisterauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)
- Berufshaftpflichtversicherung (gilt nur für Wohnimmobilienverwalter)
Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 200 bis 3.500 Euro.
Sie erhalten einen Kostenvorschussbescheid, um die Zahlung abwickeln zu können.
Adresse / Kontakt
Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- ordnungsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine für den Bereich Handel und Gewerbe können Sie online buchen:

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Ordnungs- und Veterinäramt
Herr Esin
- Telefonnummer
- 0234 910-3364
- Faxnummer
- 0234 910-1728
Ordnungs- und Veterinäramt
Frau Kruse
- Telefonnummer
- 0234 910-4021
- Faxnummer
- 0234 910-1728
Ordnungs- und Veterinäramt
Frau Liedtke
- Telefonnummer
- 0234 910-4950
- Faxnummer
- 0234 910-1728
- Gewerbeuntersagung
Sie benötigen Informationen darüber, wann die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise versagt werden kann.
- Gewerbeanmeldung
Sie möchten sich selbstständig machen? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
- Gewerbeummeldung
Sie wollen Ihren Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegen?
- Gewerbeabmeldung
Sie wollen Ihr Gewerbe abmelden?
- Führungszeugnis
Sie möchten ein Führungszeugnis beantragen - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...