Sie möchten sich erstmalig einen Jagdschein ausstellen oder die Gültigkeitsdauer Ihres Jagdscheins verlängern lassen? Oder haben Sie Ihren Jagdschein verloren? Hier erhalten Sie mehr Infos.
Jagdscheine - Ausstellung oder Verlängerung
Dienstleistungen und Infos
Bei der Antragstellung zur Verlängerung von Jagdscheinen kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen (Weitere Infos im Erlass des MLV NRW).
Wildlebende Tiere sind Teil der Natur. Jäger haben die Aufgabe, jagdbares Wild zu hegen. Die Hege hat zum Ziel, den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten sowie dessen Lebensgrundlage zu pflegen und zu sichern. Gleichzeitig haben Jäger das Recht, auf jagdbares Wild die Jagd auszuüben und es sich anzueignen. Hierbei sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.
Nicht jeder darf jagen.
Nur Personen, die jagdausübungsberechtigt sind und über einen gültigen Jagdschein verfügen, ist dies gestattet.
Das Ordnungsamt Bochum erteilt als untere Jagdbehörde für Bochumer Jäger den Jagdschein. Hierbei wird die Zuverlässigkeit überprüft, unter anderem durch Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz, der Polizei und dem Bundesamt für Justiz.
Nur wer zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes ist, über die erforderliche Sachkunde verfügt (Jägerprüfung und / oder Falknerprüfung) sowie körperlich und geistig geeignet ist, kann grundsätzlich einen Jagdschein erhalten.
Hinweis:
Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.
Es gibt folgende Jagdschein-Varianten:
- Jahres-Jagdschein
- Falkner-Jagdschein
- Jugend-Jagdschein
- Tages-Jagdschein
- Ausländer-Jagdschein
Jahres-, Falkner-, Jugend- und Ausländerjagdscheine können für ein, zwei oder drei Jahre erteilt werden.
Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung - sofern nicht anders angegeben – sowie innerhalb des aktuelle Jagdjahres und endet mit dem entsprechenden Jagdjahr. Das Jagdjahr beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres (Beispiel für Drei-Jahres-Schein: Erteilung am 3. Juni 2022, daher Gültigkeit vom 3. Juni 2022 bis 31. März 2025). Ein Tages-Jagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage (Wichtig: Benennen Sie beim Tagesschein den Wunschzeitraum).
Tipp:
Ab Januar eines Jahres kann Ihr Jagdschein bereits für das neue Jagdjahr verlängert werden! Wenn Sie also die Verlängerung im Januar beantragen, können Sie das volle Jagdjahr auskosten.
Für den beantragten Gültigkeitszeitraum eines Jagdscheines ist eine Bestätigung über den Abschluss einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung vorzulegen (Versicherungspolice - Antrag und Beitragsrechnung sind kein Nachweis!). Die Abdeckung muss mindestens 500.000,-- Euro für Personenschäden und 50.000,-- Euro für Sachschäden betragen.
Rechtsgrundlagen:
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
Formulare / Infoblätter:
Die Bearbeitung von Jagdscheinen erfolgt zunächst bis auf unbestimmte Zeit ausschließlich postalisch. Ein persönliches Erscheinen ist nicht möglich. Denken Sie daher bitte frühzeitig an die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung Ihres Jagdscheins! So können Sie in der Regel ab Januar eines Jahres für das darauffolgende Jagdjahr (März) Ihren Schein ausstellen / verlängern lassen.
Bitte füllen Sie für die Bearbeitung Ihres Jagdscheins den entsprechenden Antrag aus und senden ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen an folgende Adresse: Stadt Bochum, Ordnungs- und Veterinäramt, 44777 Bochum.
Nachdem Ihre Zuverlässigkeit überprüft wurde und alle benötigten Unterlagen vorliegen, erhalten Sie Ihren Jagdschein zusammen mit einem Gebührenbescheid.
Zusammenfassend werden in den folgenden Fällen folgende Unterlagen benötigt:
Ersterteilung / Neuausstellung:
- Antrag
- Prüfungszeugnis (sofern Sachkunde nicht bereits nachgewiesen)
- Kopie des Ausweises
- Passbild
- Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Abdeckung in Höhe von mindestens 500.000,-- Euro für Personenschäden und 50.000,-- Euro für Sachschäden für den beantragten Zeitraum (Antrag / Beitragsrechnung reichen nicht aus!)
- Hinweis: Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.
Verlängerung eines Scheins:
- Antrag
- Zu verlängernder Jagdschein
- Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Abdeckung in Höhe von mindestens 500.000,-- Euro für Personenschäden und 50.000,-- Euro für Sachschäden für den beantragten Zeitraum (Antrag / Beitragsrechnung reichen nicht aus!)
- Hinweis: Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.
Wichtig:
Gemäß § 13 Waffengesetz (WaffG) müssen Sie für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition gegenüber Ihrer zuständigen Waffenbehörde ein Bedürfnis nachweisen.
Denken Sie daher bitte daran der Waffenbehörde in Bochum (Polizeipräsidium Bochum, ZA 12 - Waffenrecht, Uhlandstraße 31, 44791 Bochum eine Mitteilung über die Gültigkeit Ihres Jagdscheins zuzusenden. Andernfalls kann dies zum Widerruf Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse führen. Hier gelangen Sie zur Präsentation der Polizei Bochum als Waffenbehörde.
Sollten Sie Ihren Jagdschein verloren haben, melden Sie dies umgehend dem Ordnungsamt - telefonisch und / oder per E-Mail an Jagd@Bochum.de!
Ersatzausfertigung:
Um eine Ersatzausfertigung zu erhalten, wird folgendes benötigt:
- Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Jagdscheins
- Kopie des Ausweises
- Passbild
Für das Erteilen der Ersatzausfertigung fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro an, welche Ihnen per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt wird.
Jagdscheinart | Geltungszeitraum | Gebühr |
Jagdschein |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
35 Euro 50 Euro 65 Euro |
Jugendjagdschein |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
20 Euro 30 Euro 35 Euro |
Falknerschein (ohne Waffe) |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
20 Euro 30 Euro 35 Euro |
Falknerjagdschein |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
55 Euro 80 Euro 100 Euro |
Tagesjagdschein | maximal 14 Tage | 15 Euro |
Ausländerjagdschein | entsprechend | entsprechend |
Ersatzausfertigung | wie Ursprungsdokument | 30 Euro |
Die anfallenden Gebühren werden Ihnen per Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Sie haben in der Regel circa 4 Wochen Zeit zur Überweisung. Sofern Sie bar oder per EC-Karte zahlen möchten, können Sie die Rechnung bei der Stadtkasse, Rathaus Zimmer 448, Barkasse, persönlich begleichen. Den Kostenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.
Bitte beachten Sie, dass beim Ausbleiben der Zahlung Ihr Jagdschein wieder eingezogen und eine Verlängerung / Neuausstellung abgelehnt wird.
Adresse / Kontakt
Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- ordnungsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine für den Bereich Handel und Gewerbe können Sie online buchen:
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Für Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de
Ordnungs- und Veterinäramt
Frau Vielberg
- Telefonnummer
- 0234 910-1409
- Faxnummer
- 0234 910-1351
Jagdscheine - Zuzug nach Bochum
Sie möchten den Jagdschein nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde erstmalig bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum beantragen?
Jagdscheine - verloren / gestohlen
Sie müssen Ihren Jagdschein als verloren/gestohlen melden?
Jägerprüfung (Jagdscheinprüfung)
Sie möchten sich zur jährlichen Jägerprüfung (Jagdscheinprüfung) anmelden? Die Prüfung findet einmal im Jahr - in der Regel im April - statt.