Sie wurden von einem Hund gebissen? Oder wurde Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr anderes Tier von einem Hund gebissen?
Geben Sie uns gerne eine Mitteilung! Nutzen Sie dazu einfach das Mitteilungsformular oder schreiben Sie uns, gerne auch per E-Mail an hunde@bochum.de.
Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:
- Datum des Vorfalls
- Beschreibung des Vorfalls
- Bericht des (Tier)Arztes
- Nach Möglichkeit Bilder der Verletzung
- Informationen über den Hundehalter (sofern möglich Name und Anschrift)
- Eine Möglichkeit, Sie für Rückfragen zu kontaktieren (bspw. Telefonnummer)
- gegebenenfalls Zeugen
In dringenden Fällen empfiehlt es sich die Polizei noch an Ort und Stelle hinzuzuziehen. Dadurch können Beweise gesichert werden und überprüft werden, ob eine Straftat vorliegt.
Sobald das Ordnungsamt über einen Beißvorfall informiert wurde, wird schnellstmöglich überprüft, ob Sicherungsmaßnahem angeordnet werden müssen.
Sicherungsmaßnahmen können sein:
- Besuch der Hundeschule
- Leinenzwang
- Maulkorbzwang
- in schwerwiegenden Fällen die schmerzfreie Einschläferung des Hundes
Jeder Fall wird für sich betrachtet. In der Regel wird ein amtlicher Tierarzt hinzugezogen, der als Sachverständiger das Verhalten eines beißenden Hundes beurteilt.
Bei einer gegenwärtigen Gefahr, die schnell abgewandt werden muss, ist das Ordnungsamt befugt, einen Hund nach dem Polizeigesetz sicherzustellen.