Sie müssen volljährig sein.
Die von Ihnen zu erfüllenden Voraussetzungen sind einzelfallabhängig und stehen daher im Zusammenhang mit der geplanten Großveranstaltung.
Aus diesem Grund ist in jedem Fall eine Beratung erforderlich.
Die Kontaktaufnahme sollte mit Beginn der Planung (spätestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn) erfolgen.