Ob die hierbei erzielten Überschüsse mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, ist dabei unerheblich.
Rechtsgrundlage: § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Findet die Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen.
Für Veranstaltungen nach 22 Uhr brauchen Sie zusätzlich eine besondere Erlaubnis des Umwelt- und Grünflächenamtes. (Telefon: 0234 910-1406 - Frau Wieczoreck)
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Wochen.