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Gaststättenerlaubnis

Sie wollen sich mit einem Gaststättenbetrieb in Bochum selbstständig machen. 

Eine gute Idee – sprechen Sie uns an!

Dienstleistungen und Infos

Beschreibung

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie,

  • wenn Sie als natürliche oder juristische Person, zum Beispiel Verein, AG, GmbH, öffentliche Körperschaft und so weiter Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) und / oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft)
  • wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und bei Handelsgesellschaften (OHG, KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis.

Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.

Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (zum Beispiel Schank- und Speisewirtschaft, Discothek, Imbiss et cetera) erteilt. Vor der Vorlage des Gaststättenantrages ist sicherzustellen, dass die notwendige Baugenehmigung für die gewünschte Betriebsform und die vorgesehenen Räume vorliegt.

Erlaubnisfreie Gaststätten benötigen eine gültige Baugenehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes sowie eine Gewerbeanmeldung bevor der Betrieb aufgenommen wird. 

Auch das vorübergehende Verabreichen von alkoholischen Getränken im Rahmen einer Veranstaltung, zum Beispiel Vereins- oder Betriebsfest, Weihnachtsmarkt und so weiter ist erlaubnispflichtig (Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz). 

Für den Betrieb eines Freisitzes (Außenbewirtungsfläche) ist bei erlaubnispflichtigen Betrieben zunächst eine entsprechende Gaststättenerlaubnis notwendig. Nach Erlaubniserteilung ist bei Freisitzen auf öffentlich-rechtlichen Flächen zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis notwendig.

Bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben ist für die Inanspruchnahme von öffentlich-rechtlicher Fläche nur eine Sondernutzungserlaubnis notwendig.

Hinweis: 

Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung in Ihrem individuellen Fall. Dieses Angebot nehmen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse an, da es der vorherigen Klärung des Verfahrens dient und eine kostenpflichtige Ablehnung Ihres Antrages vermeiden soll. 

Rechtsgrundlage: § 2 Gaststättengesetz (GastG)

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Der Gaststättenbetrieb muss sich in Bochum befinden
  • Die Bearbeitungszeit beträgt circa drei Monate (ab Vorliegen vollständiger Unterlagen)

Der Antrag sollte persönlich vom zukünftigen Gewerbebetreibenden im Ordnungsamt gestellt werden.

Für andere Antragswege ist es empfehlenswert vorab Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen. 

Wichter Hinweis: Vor Antragstellung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf. Dies soll eine kostenpflichtige Ablehnung vermeiden.

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Online-Terminvereinbarung

Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 100 bis 3500 Euro.

Die Kosten werden per Gebührenbescheid erhoben.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine für den Bereich Handel und Gewerbe können Sie online buchen.

Zur Online-Terminbuchung

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Die Buchstabenaufteilung richtet sich nach den Straßennamen der Gaststättenbetriebe.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung telefonisch Kontakt auf.

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Hanke

Gaststätten, Stellungnahmen zu Bauanträgen,
Straßennamen mit Anfangsbuchstaben B, C, G, I, J, K

Telefonnummer
0234 910-3683
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Peters

Gaststätten, Stellungnahmen zu Bauanträgen,
Straßennamen mit Anfangsbuchstaben A, F, H, L, M, R, S, SCH, ST, V, W, X, Y, Z

Telefonnummer
0234 910-1861
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Andres

Gaststätten, Stellungnahmen zu Bauanträgen,
Straßennamen mit Anfangsbuchstaben D, E, N, O, P, Q, U

Telefonnummer
0234 910-4022
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de