Das Fundbüro der Stadt Bochum dient als Sammelstelle für alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände. Fundsachen können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche dem Eigentümer wieder ausgehändigt werden.
Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt:
- Deutsche Bahn AG
Fundbüro der Deutschen Bahn
Telefon: 0900 1990599
- Bochum Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Fundbüro BOGESTRA
Telefon: 0234 303-2800
Pass- und Ausweisdokumente
- Bei Verlust von Pass- und Ausweisdokumenten wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Mitte.
Tiere
- (Verlorene) Entlaufene Tiere können eventuell über das Tierheim (Telefon: 0234 295950) wiedergefunden werden.
Rechtsgrundlage: §§ 965 - 984 Bürgerliches Gesetzbuch
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Fundsachen-Anfrage
Wenn Sie etwas verloren haben, rufen Sie bitte das Fundbüro an. Die meisten Fundsachen erreichen das Fundbüro erst nach einigen Tagen. Deshalb sollte eine Nachfrage nicht vor Ablauf von drei Arbeitstagen erfolgen. Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf den möglichen Eigentümer, zum Beispiel durch Personalpapiere, wird diese Person direkt informiert.
Um Ihren Besitzanspruch glaubhaft darzulegen, ist es erforderlich, den gesuchten Gegenstand möglichst genau zu beschreiben und präzise Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes zu machen.
Annahme von Fundsachen
Der Finder muss den Fund unverzüglich dem Verlierer anzeigen. Kennt der Finder den Empfangsberechtigten nicht, ist die Anzeige über den Fund an das Fundbüro zu richten. Gefundene Sachen bis zu einem Wert von zehn Euro sind nicht anzeigepflichtig.
Für die Entgegennahme von Fundsachen stehen Ihnen neben dem Fundbüro auch die Bezirksverwaltungsstellen, die Bürgerbüros und die Polizeidienststellen zur Verfügung.
Ansprüche des Finders
Der Finder hat Anspruch auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, ohne dass der Verlierer bekannt wurde.
- Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Eruo.
- Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen.
Bearbeitung
Der Verlierer wird umgehend benachrichtigt, wenn Name und Anschrift bekannt sind beziehungsweise ermittelt werden können. Fundgegenstände auswärtiger Verlierer werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb gestellt haben, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten unter Fristsetzung von vier Wochen schriftlich aufgefordert, die Fundsache abzuholen. Für die Aufbewahrung wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sollte der Fundgegenstand nicht abgeholt werden, wird dieser der nächsten Versteigerung zugunsten der Stadt Bochum zugeführt.