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Dienstleistungen und Infos

Fundbüro

Sie möchten eine Fundsache abgeben? Sie möchten nach einer verlorenen Sache fragen, ob diese im Fundbüro abgegeben worden ist? Sie möchten wissen, wann die nächste Fundsachenversteigerung ist?

Hammer bei einer Versteigerung von Fundsachen

Dienstleistungen und Infos

Das Fundbüro der Stadt Bochum dient als Sammelstelle für alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände. Fundsachen können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche dem Eigentümer wieder ausgehändigt werden.

Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt:

Pass- und Ausweisdokumente

Tiere

Rechtsgrundlage: §§ 965 - 984 Bürgerliches Gesetzbuch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Fundsachen-Anfrage

Wenn Sie etwas verloren haben, rufen Sie bitte das Fundbüro an. Die meisten Fundsachen erreichen das Fundbüro erst nach einigen Tagen. Deshalb sollte eine Nachfrage nicht vor Ablauf von drei Arbeitstagen erfolgen. Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf den möglichen Eigentümer, zum Beispiel durch Personalpapiere, wird diese Person direkt informiert.

Um Ihren Besitzanspruch glaubhaft darzulegen, ist es erforderlich, den gesuchten Gegenstand möglichst genau zu beschreiben und präzise Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes zu machen.

Annahme von Fundsachen

Der Finder muss den Fund unverzüglich dem Verlierer anzeigen. Kennt der Finder den Empfangsberechtigten nicht, ist die Anzeige über den Fund an das Fundbüro zu richten. Gefundene Sachen bis zu einem Wert von zehn Euro sind nicht anzeigepflichtig.

Für die Entgegennahme von Fundsachen stehen Ihnen neben dem Fundbüro auch die Bezirksverwaltungsstellen, die Bürgerbüros und die Polizeidienststellen zur Verfügung.

Ansprüche des Finders

Der Finder hat Anspruch auf

  1. Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, ohne dass der Verlierer bekannt wurde.
  2. Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Eruo.
  3. Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen.

Bearbeitung

Der Verlierer wird umgehend benachrichtigt, wenn Name und Anschrift bekannt sind beziehungsweise ermittelt werden können. Fundgegenstände auswärtiger Verlierer werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb gestellt haben, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten unter Fristsetzung von vier Wochen schriftlich aufgefordert, die Fundsache abzuholen. Für die Aufbewahrung wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sollte der Fundgegenstand nicht abgeholt werden, wird dieser der nächsten Versteigerung zugunsten der Stadt Bochum zugeführt.

Fundsachenversteigerung (Termine und Infos)

Die Versteigerungen finden in der Regel im Clubraum des Bildungs- und Verwaltungszentrums, Eingang Stadtbücherei / Volkshochschule (VHS) statt. Die Termine können im Fundbüro erfragt werden. Sie sind auch der örtlichen Presse zu entnehmen und werden auf bochum.de unter Aktuelle Versteigerung veröffentlicht.

Regeln bei Fundsachen-Versteigerungen:

  • keine Voranmeldung für die Teilnahme erforderlich
  • gesteigert wird per Handzeichen; sofortige Barzahlung nach Ersteigerung
  • "ersteigert wie gesehen"
  • keine Garantie
  • keine Rücknahme

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Im Portal FunduS.eu können Sie Ihre verlorenen Sachen online suchen.

Zum Portal

Terminvereinbarung

Termine  für die Abholung oder Abgabe von Fundsachen können Sie online buchen.

Zur Abholung einer verlorenen Sache sind entsprechende Eigentumsnachweise (detaillierte Beschreibung, Rechnungen, Ausweis) mitzubringen. Bei Abholung einer Fundsache durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht mitzubringen.

Für die Verwahrung von Fundsachen werden nach deren Wert folgende Verwaltungsgebühren bei der Abholung erhoben:

  • Werte bis 25 Euro: kostenfrei
  • Werte von 26 bis 150 Euro: 10 Euro
  • Werte von 151 bis 500 Euro: 15 Euro
  • Werte über 500 Euro: 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro

Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen: Gebühr 15 Euro

Eine EC-Karten- und Barzahlung ist nicht möglich. Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Adresse / Kontakt


Fundbüro
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3675
E-Mail Adresse
fundbuero@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag geschlossen.

Hinweis:
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird dringend dazu geraten, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Online-Terminbuchung

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das städtische Fundbüro befindet sich in der 2. Etage (Zimmer 220) und ist über Aufzüge erreichbar.

Ordnungs- und Veterinäramt

Fundbüro

Frau Kollmer, Frau Keller

Telefonnummer
0234 910-3675
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
fundbuero@bochum.de