BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F133&formtecid=3&areashortname=Amt11 https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F133&formtecid=3&areashortname=Amt11

Fischerprüfung / Angelprüfung

Dienstleistungen und Infos

Sie möchten die Fischerprüfung / Angelprüfung in Bochum absolvieren? Oder eine Genehmigung für eine auswertige Prüfung erhalten? Haben Sie Ihr Prüfungszeugnis verlegt? Hier erhalten Sie mehr Infos.

Allgemeines

Ein Fischereischein darf nur an sachkundige Personen erteilt werden. Um die Sachkunde nachzuweisen, muss in der Regel eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.

Laut Gesetz müssen Bochumer grundsätzlich die Prüfung beim Ordnungsamt Bochum als Untere Fischereibehörde ablegen. Die Prüfung findet einmal im Jahr, in der Regel Anfang November, statt. 

Anträge auf Zulassung zur Prüfung werden ab August entgegengenommen. Sollten Sie die Prüfung in Bochum absolvieren können, erhalten Sie eine schriftliche Einladung, zusammen mit einem Gebührenbescheid für die Prüfungsgebühr.

Wichtig:
Es dürfen nur Personen teilnehmen, die das dreizehnte Lebensjahr vollendet haben.

Das Ordnungsamt Bochum stellt kein Lernmaterial zur Verfügung. Insoweit wird auf den freien Handel verwiesen. Sie können sich durch den Besuch eines Vorbereitungskurses auf die Fischerprüfung vorbereiten. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist in Nordrhein-Westfalen - anders als in manchen anderen Bundesländern - keine Pflicht.

Sie möchten die Prüfung in einer anderen Stadt absolvieren?

Kein Problem! Von der Pflicht, die Prüfung in Bochum zu absolvieren, können Sie grundsätzlich befreit werden! Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass es für Sie leichter ist, Ihre Prüfung an einem anderen Ort zu absolvieren oder die Prüfung in Bochum passt Ihnen terminlich nicht.

Stellen Sie einfach einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Den Antrag können Sie online einreichen. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

Vorbereitungskurse auf die Fischerprüfung

Sie möchten auf die Fischerprüfung gut vorbereitet sein? Dann ist ein Vorbereitungskurs bei einem Angelverein genau das richtige für Sie! Erkundigen Sie sich am besten bei den Vereinen in Ihrer näheren Umgebung.

Sie haben in Bochum die Fischerprüfung bestanden und Ihr Zeugnis verlegt?

In der Regel ist es kein Problem, eine Ersatzausfertigung / Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses zu erstellen. Füllen Sie hierzu den entsprechenden Antrag aus. Sie erhalten dann die Ersatzausfertigung / Zweitschrift zusammen mit einem Gebührenbescheid zugesandt. Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 35,00 Euro.

Rechtsgrundlage:

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Formulare / Infoblätter:

Die Fischerprüfungen finden bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Bochum einmal im Jahr, in der Regel Anfang November, statt.

Fischerprüfung 2025

Sobald die Termine bekannt sind, informieren wir Sie hier.

Zulassung zur Fischerprüfung
Sie möchten die Fischerprüfung ablegen? Stellen Sie hierzu spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Ordnungsamt Bochum einen Antrag auf ZulassungDen Antrag können Sie online einreichen.

Sollten Sie die Prüfung in Bochum absolvieren können, erhalten Sie eine schriftliche Einladung, zusammen mit einem Gebührenbescheid für die Prüfungsgebühr. Sofern keine Plätze frei sind, werden Sie ebenfalls informiert.

Tipp:
Rufen Sie „kurz vor Toresschluss“ an und fragen Sie nach, ob noch Plätze frei sind.

Ausnahmegenehmigung auswärtige Prüfung
Von der Pflicht, die Prüfung in Bochum zu absolvieren, können Sie grundsätzlich befreit werden! Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass es für Sie leichter ist, Ihre Prüfung an einem anderen Ort zu absolvieren oder die Prüfung in Bochum passt Ihnen terminlich nicht.

Stellen Sie einfach einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

  • Die Gebühr zur Teilnahme an der Fischerprüfung in Bochum beträgt 50,00 Euro.
  • Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an einer Fischerprüfung außerhalb Bochums wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
  • Die Fertigung einer Ersatzausstellung oder Zweitschrift Ihres Fischereiprüfungszeugnisses kostet 35,00 Euro.

Die anfallenden Gebühren werden Ihnen per Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Sie haben in der Regel circa vier Wochen Zeit zur Überweisung. Sofern Sie bar oder per EC-Karte zahlen möchten, können Sie die Rechnung bei der Stadtkasse, Rathaus Zimmer 448, Barkasse, persönlich begleichen. Den Kostenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrer Ausnahmegenehmigung oder Einladung zur Fischerprüfung.

Bitte beachten Sie, dass beim Ausbleiben der Zahlung die Teilnahme an der Fischerprüfung verweigert wird.

Die Bearbeitung erfolgt nur auf postalischem oder elektronischem Weg. Für Anfragen per E-Mail  nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
jagd@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Für Anfragen per E-Mail  nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Vielberg

Telefonnummer
0234 910-1409
Faxnummer
0234 910-1351