Wer ein Volksfest, eine Messe, Ausstellung, einen Jahrmarkt oder Spezialmarkt veranstalten möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung durch die Behörde stellen, um die mit der Festsetzung einhergehenden Privilegien für die Veranstaltung zu erhalten.
Ein Beratungsgespräch wird empfohlen.
Die Antragstellung (mit vollständigen Unterlagen) sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 64, 65, 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO)