- Volljährigkeit
- Wohnsitz in Bochum
- Ein Beratungsgespräch wird vor Abgabe des Antrages empfohlen.
- Die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit müssen vorliegen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier bis sechs Wochen
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht
oder - unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Rechtsgrundlage: § 55 Gewerbeordnung(GewO)