- Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden.
- Sie müssen volljährig (18 Jahre alt) sein.
- Ein Beratungsgespräch (vor Antragstellung) wird dringend empfohlen!
Rechtsgrundlagen:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen:
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung (Hinweis: Ein Beratungsgespräch (vor Antragstellung) wird dringend empfohlen):
Darüber hinaus stehen Online-Anträge im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) zur Verfügung (Hinweis: Anmeldung im WSP-Konto erforderlich):
Termine für die Beratung im Bewachungsgewerbe können Sie online buchen
bei juristischen Personen:
Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 500 Euro bis 5.000 Euro.
Die Kosten werden per Gebührenbescheid erhoben.
Termine für die Beratung im Bewachungsgewerbe können Sie online buchen.
Für Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse Bewacher@bochum.de.
Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
44787 Bochum
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine für den Bereich Handel und Gewerbe können Sie online buchen:
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Für Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse Bewacher@bochum.de.
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