Wenn Sie im Besitz eines Hundes sind, dessen Schulterhöhe 40 cm übersteigt, müssen Sie diesen nicht nur zur Hundesteuer anmelden, sondern auch beim Ordnungsamt melden. Gleiches gilt, wenn das Tier mehr als 20 kg wiegt. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie darüber hinaus zu beachten haben.
Anmeldung von großen Hunden
Dienstleistungen und Infos
Sie sind Halter eines Hundes? Dann ist ihr Hund beim Steueramt anzumelden.
Zusätzlich kann auch eine Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich sein.
Die zusätzliche Anmeldung ist notwendig, wenn Ihr Hund eine Schulterhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreicht hat oder rassetypisch die Maße voraussichtlich erreichen wird.
Typische große Hunde (§ 11 LHundG NRW) sind:
- Schäferhund
- Labrador
- Boxer
- Dogge
- Husky
- Golden Retriever
- Australian Sheperd
- Border Collie
- Dobermann
- Münsterländer
- Hovawart
- Weimaraner
- Berner Sennenhund
- Cane Corso
- Kangal
und so weiter
Häufig erreichen auch die Kreuzungen der genannten Hundearten untereinander oder mit einer anderen Rasse die Maße von 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht. Auch dann besteht die Anmeldepflicht.
Welche Rechte und Pflichten Sie als Halter eines großen Hundes haben, können Sie auf der Seite
„Hunde - Was muss ich wissen?“
nachlesen.
Rechtsgrundlagen:
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Im Bochumer Serviceportal steht folgender Onlinedienst zur Verfügung:
- Anzeige über die Haltung eines großen Hundes
(ordnungsrechtliche Anmeldung)
Formulare, Infoblätter:
Zur Anmeldung Ihres großen Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:
- Anmeldeformular
- Sachkundenachweis („Hundeführerschein“)
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Mikrochipnummer
- Foto des Hundes
Sie können die Anmeldung gerne online einreichen . Alternativ können Sie die Unterlagen auch gerne per E-Mail oder postalisch zusenden.
Sachkundenachweis (Hundeführerschein)
Größerer Hund, größere Verantwortung. Nach diesem Motto hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Halterinnen und Halter von großen Hunden beweisen müssen, dass sie über das theoretische Wissen zur Hundehaltung verfügen.
Welches Wissen Sie benötigen, können Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer NRW nachlesen. Dort finden Sie Fragebögen zum Üben inklusive Lösungsschablone.
Das abgefragte Wissen ist aus den Bereichen
- Biologie,
- Verhalten,
- Erziehung,
- Ernährung
- Tiergesundheit und
- Rechtvorschriften über die Hundehaltung (bspw. §§ 1 - 3 des Tierschutzgesetzes, die Tierschutz-Hundeverordnung und das Landeshundegesetz NRW)
Sie sollten wissen, welche Hundekategorien es nach dem Landeshundegesetz NRW gibt, warum welcher Hund welcher Kategorie zugeordnet wird beziehungsweise zugeordnet werden könnte und welche Haltungsbedingungen und -verpflichtungen es für Hundehaltende jeweils gibt.
Ihre Sachkundeprüfung können Sie durchführen bei:
- fast jedem niedergelassenen Tierarzt oder jeder niedergelassenen Tierärztin
- anerkannten Sachverständigen nach dem Landeshundegesetz NRW.
Welche Gebühr für die Sachkundeprüfung erhoben wird, können Sie dort erfragen, wo Sie die Prüfung durchführen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 30 und 50 Euro.
Übrigens:
Als sachkundig gelten auch
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber
- Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG im Bereich Hunde haben
- Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer
- Personen, die vom LANUV NRW als Sachverständige nach dem LHundG NRW anerkannt wurden.
Tierhalter-Haftplfichtversicherung
Bedingt durch Größe und Gewicht können durch große Hunde Unfälle mit höherer Tragweite eintreten. Daher besteht eine Versicherungspflicht (Tierhalter-Haftpflichtversicherung). Im Internet finden Sie viele verschiedene Angebote. Die Kosten fangen - je nach Versicherungsumfang - bereits bei 60 Euro jährlich an (fünf Euro pro Monat).
Mikrochipnummer
Ihr Hund muss ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, damit seine Identität immer zweifelsfrei festgestellt werden kann. In NRW ist für große Hunde nur die Kennzeichnung per Mikrochip vorgesehen.
Der Vorteil: Sollte Ihr Hund einmal weglaufen und als Fundtier aufgegriffen werden, können Behörden beziehungsweise Tierschutzorganisationen eine Anfrage an die verschiedenen Haustierregister stellen (meist bei TASSO), damit Sie Ihren Vierbeiner schnell wieder haben.
Foto des Hundes
Durch das Foto Ihres Hundes kann die Rasse besser nachvollzogen werden. Zudem ist angedacht, einen Hundeausweis einzuführen. Auch hierzu wird das Bild verwendet. Besondere Anforderungen an das Foto gibt es keine.
Die Anmeldung beim Ordnungsamt kostet einmalig 25,00 Euro.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsziel. Sie können unter Angabe des Vertragsgegenstandes (ehemals Kassenzeichen) das Geld überweisen oder bei der Stadtkasse persönlich einzahlen.
Adresse / Kontakt
Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
- E-Mail Adresse
- ordnungsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Landeshundegesetz NRW nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Hunde@Bochum.de
Ordnungs- und Veterinäramt
Frau Barranco-Lopéz
- Telefonnummer
- 0234 910-1030
- Faxnummer
- 0234 910-1351
- Hunde: Was muss ich wissen
Informationen über Vorschriften und Regeln zur Hundehaltung (Rechte, Pflichten und mehr).
- Listenhund anmelden
Sie möchten eine Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse beantragen? Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Genehmigung erhalten.
- Hundesteuer
Sie möchten Ihren Hund zur Hundesteuer anmelden, von der Hundesteuer abmelden oder haben Fragen zur Hundesteuer.
- Hundewiesen in Bochum
Informationen zu Standorten und Regeln bei der Nutzung