Anmeldung bei der Tierseuchenkasse NRW
Die Anmeldung Ihrer Nutztiere bei der Tierseuchenkasse NRW ist gesetzlich verpflichtend. Dadurch können unter anderem Entschädigungen und Beihilfen gezahlt werden, wenn eine Tierseuche ausbricht.
Sie können die Anmeldung entweder schriftlich oder online durchführen.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Tierseuchenkasse NRW.
Anmeldung beim Ordnungs- und Veterinäramt
Für die Anmeldung Ihrer Tiere beim Ordnungs- und Veterinäramt werden folgende Informationen benötigt:
- Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Tierhalters
- Anzahl der gehaltenen Tiere (bei Bienen Anzahl der Völker)
- Genauer Standort der Tierhaltung (gegebenenfalls mit GEO-Daten)
Die Anmeldung beim Ordnungs- und Veterinäramt können Sie einfach mit unserem Anmeldeformular (pdf-Datei) durchführen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.