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Dienstleistungen und Infos

Schutz freilebender Katzen

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Was suche ich, bin ich hier richtig?

Sie suchen Informationen zur Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Bochum (Katzenschutzverordnung - KatSchutzVO).

Wesentliche Bestimmungen der Katzenschutzverordnung Bochum:

§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich

(1)    Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebiets der Stadt Bochum zurückzuführen sind.
(2)    Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bochum.

§ 3 Kennzeichnung und Registrierung

(1) Die Haltungsperson hat die Freigänger-Katze eindeutig und dauerhaft durch Mikrochip oder Ohrtätowierung zu kennzeichnen und zu registrieren.

§ 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen

Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass unkastrierte Katzen, die im Gebiet der Stadt Bochum gehalten werden, keinen unkontrollierten freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze durch einen Tierarzt / Tierärztin kastrieren zu lassen.

Zur vollständigen Verordnung.
 

Warum sollen freilebende und Freigängerkatzen gekennzeichnet, registriert und kastriert werden?
 

Bereits seit vielen Jahren haben sich verschiedene Tierschutzorganisationen regelmäßig darum bemüht, herrenlose beziehungsweise teils verwilderte Katzen im Stadtgebiet Bochum zu versorgen und zu kastrieren. Dennoch ist die derzeitige Anzahl freilebender unkastrierter Katzen hoch. 

Erfahrungsgemäß wird sich jede freilebende, nicht kastrierte Katze früher oder später vermehren und das bis zu zweimal im Jahr mit jeweils 4 bis 6 gezeugten Nachkommen. Diese Nachkommen sind ab dem 6. Lebensmonat wiederum selbst in der Lage Katzenjunge zu bekommen.

Es ist belegt, dass mit einem Anstieg der Population auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere steigt. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei Hauskatzen nicht auf natürliche Weise. Wegen der hohen Vermehrungsrate und der fehlenden tierärztlichen Versorgung und Prävention verbreiten sich Krankheiten sehr schnell.

Die unkastrierten Freigängerkatzen nehmen mit freilebenden Katzen zwangsläufig Kontakt auf und tragen fortwährend zum Vermehrungsgeschehen bei. Die weitere Zunahme der Population freilebender Katzen geht daher überwiegend auf Halter zurück, deren Freigängerkatzen nicht kastriert worden sind.

Aus diesem Grund reicht die alleinige Kastration freilebender Katzen nicht für eine nachhaltige Stabilisation eines gesunden Katzenbestands aus. Erst durch das Gebot der Kastration von Freigängern kann der Kreislauf effektiv unterbrochen werden.

Im Tierheim werden viele Katzen als Fundtiere abgegeben, die herrenlos oder (halb)verwildert sind; teils ganze Würfe. Diese belegen die freien Plätze, die eigentlich für weggelaufene Haustiere benötigt werden. Da die Kapazitäten rasch erschöpft sind, können keine weiteren Katzen aufgenommen und folglich nicht an den Besitzer zurückgegeben werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bochum beschlossen, dass Freigängerkatzen, die im Stadtgebiet Bochum leben, ab dem 1. Januar 2018 gekennzeichnet, registriert und kastriert werden müssen. Freilebende Katzen werden durch einen Beauftragten gekennzeichnet, registriert und kastriert. Ziel ist es, die weitere Vermehrung einzudämmen.

Durch Ihre Mitwirkung tragen Sie dazu bei, dass Ihre Katze einer deutlich geringeren Gefahr ausgesetzt ist, sich mit Katzenkrankheiten anzustecken, die über den Geschlechtsverkehr übertragen werden. Nicht zuletzt finden weniger Revierkämpfe statt und folglich weniger Verletzungen. Dies führt insgesamt zu einer Verringerung von Schmerzen, Leiden und Schäden, die Katzen sonst ertragen müssen.

Ferner ermöglicht die Kennzeichnung die Zuordnung der Katze zu einem Halter. Dieser kann verständigt werden, damit er sein Tier zurückerhält.
 

Bei wem kann die Kastration und Kennzeichnung erfolgen?

In jeder tierärztlichen Praxis, in der Kleintiere behandelt werden, kann man Katzen kastrieren lassen. Dies erfolgt üblicherweise nach vorheriger Terminabsprache. Auskünfte über die Durchführung, Folgen und Kosten einer Kastration bzw. Kennzeichnung erhalten Sie von Ihrer Tierarztpraxis.

Hinweis:
Das regelmäßige Füttern von unkastrierten Katzen unterstützt die unkontrollierte Vermehrung und ist nicht tierschutzgerecht.

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Ressler

Telefonnummer
0234 910-3547

Veterinäramt:
0234 910-8811

Tiere in Not e.V.:
Herr Kipper
0234 950-82292

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.