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Dienstleistungen und Infos

Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

Dienstleistungen und Infos

Der kommunale Ordnungsdienst sorgt in unserer Stadt für die Einhaltung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) und der öffentlichen Ordnung. 

Zur Wahrung und Sicherstellung eines positiven Erscheinungsbildes unserer Stadt und zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Bochum ist der KOD an allen Tagen der Woche im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. 

Er arbeitet dabei präventiv als auch repressiv bei tatsächlichen Ordnungsstörungen, das heißt sofortiges Eingreifen bei Verstößen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes sind durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift „Stadt Bochum - Ordnungsamt“ eindeutig erkennbar.
Im Dunkeln oder schlechter Witterung sind sie zudem durch Warnwesten/ Warnschutzjacken/ Leuchtstreifen mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ zu erkennen. Außerdem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend zur Eigensicherung ausgerüstet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes weisen sich auf Verlangen mit einem Dienstausweis aus.

  • Verstoß gegen die Anlein- und Maulkorbpflicht
  • Liegenlassen von Hundekot
  • Füttern verwilderter Tiere
  • Wegwerfen von Abfällen/ Zigarettenkippen
  • Rauchen in öffentlichen Einrichtungen/ Gaststätten
  • Urinieren oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit
  • Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Spielplätzen 
  • Wilde Plakatierungen 
  • Grillen in Grünanlagen
  • Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz
  • Evakuierungen bei Bombenfunden durch Baumaßnahmen
  • Feststellen von Personalien, Erteilen von Platzverweisen und Anordnen von Ingewahrsamnahmen
  • Begleitung von Großveranstaltungen (zum Beispiel Bochum Total, Bochumer Musiksommer, Fußballspiele)
  • Ansprechpartner für alle Bürgerrinnen und Bürger sowie ansässige Gewerbetreibende und Besucher
  • Registrieren von Schäden im öffentlichen Raum
  • Präsenzdienste in allen Stadtteilen
  • Pflegen der Ordnungspartnerschaften mit Bundespolizei, Landespolizei, DB-Sicherheit und Bogestra
  • Aufsuchen von Angsträumen
  • Gespräche mit und Unterstützung von Personen aus sozialen Randgruppen
  • Aufgreifen von Bürgerbeschwerden und Anregungen

Der Ordnungsdienst hat viele Befugnisse, ähnlich wie die Polizei. Dies ist begründet im Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW) in Verbindung mit dem Polizeigesetz sowie in weiteren Rechtsgrundlagen.

  • Einsetzen von Handschellen
  • Führen und Einsetzen eines Einsatzstocks
  • Tragen und Aufzeichnen mit einer Bodycam
  • Personalien feststellen
  • Platzverweise aussprechen und durchsetzen
  • Durchsuchungen von Personen
  • Personen in Gewahrsam nehmen
  • Gegenstände sicherstellen
  • Verwarnungsgelder erheben

Informationen zum Bürgertelefon des Bochumer Ordnungsdienstes:

Sie möchten Beschwerden oder Anregungen beim Kommunalen Ordnungsdienst loswerden?

Beschwerden und Anregungen können Sie bei den Ordnungskräften persönlich, telefonisch über die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes oder per Post beziehungsweise E-Mail loswerden: