Das Kommunale Modernisierungsprogramm ist eine Maßnahme des Handlungskonzeptes Wohnen. Mit dem Förderprogramm möchte die Stadt Bochum Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen dabei unterstützen, in ihre Wohnungsbestände zu investieren. Zunächst wurde ein Pilotgebiet festgelegt, in welchem sich Interessierte durch einen Modernisierungsberater beraten lassen und Zuschüsse für ausgewählte Modernisierungsmaßnahmen beantragen können.
Kommunales Modernisierungsprogramm
Dienstleistungen und Infos
Rund zwei Drittel der 192.000 in Bochum vorhandenen Wohnungen sind älter als 50 Jahre. Die Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes ist daher ein drängendes Thema: Um effektiven Klimaschutz zu betreiben, bietet eine energetische Erneuerung großes Potenzial für Energieeinsparungen. Der Anteil älterer Menschen an der Bochumer Bevölkerung nimmt zu und diese haben häufig besondere Anforderungen an ihre Wohnung. Zudem sind heruntergekommene Gebäudefassaden weder für die Nachbarschaft noch für Besucherinnen und Besucher ein schöner Anblick.
Bei der Vielzahl an Anforderungen und Fördermöglichkeiten bildet die Modernisierung eine Herausforderung insbesondere für Klein- und Einzeleigentümerinnen und -eigentümer - also für diejenigen Eigentümer*innen, die nur einzelne Gebäude oder Wohnungen besitzen. Für diese möchte die Stadt Bochum Unterstützung und Anreize schaffen:
- Individuelle Beratung:
Der Modernisierungsberater berät zu allen Fragen rund um die Modernisierung von Wohnimmobilien beziehungsweise Wohnraum. - Finanzieller Zuschuss:
Für ausgewählte Maßnahmen können Interessierte einen Zuschuss in Höhe von maximal 25 Prozent der Kosten erhalten (bis maximal 50.000 Euro pro Antragstellerin/Antragsteller und Jahr). Beim Austausch der Heizungsanlage sind in Abhängigkeit der Anlagenart/Energiequelle bis zu 50 Prozent Förderung möglich.
Da die Stadt Bochum damit Neuland betritt, wurde für die ersten 24 Monate Programmlaufzeit ein Pilotgebiet festgelegt, welches zunächst Abschnitte der sogenannten City-Radialen umfasste. Das Pilotgebiet wurde durch den Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 modifiziert, die Cityradialen wurden bis in die Stadtteile verlängert und um weitere ausgewählte Hauptverkehrsstraßen ergänzt. Das Programm richtet sich an Immobilien- und Wohnungseigentümer, die in diesem Pilotgebiet Wohneigentum besitzen. Das Programm ist im Oktober 2020 gestartet, die Förderrichtlinie wurde mit Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 modifiziert und gibt Aufschluss zu den Bedingungen für eine Förderung.
Das Programm ist im Oktober 2020 gestartet, die aktuelle Förderrichtlinie gibt Aufschluss zu den Bedingungen für eine Förderung.
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Architekt Markus Ulmann Telefon: 0234 60148352 Mail: info@ulmann-architekten.de |