„FIT in Deutsch“ ist ein vom Schulministerium NRW gefördertes Angebot für neu zugewanderte Schüler und Schülerinnen der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II, das außerunterrichtlich während der Oster-, Sommer- und Herbstferien stattfindet. Ziel ist es, die Deutschkenntnisse und deren tägliche Anwendungen zu verbessern.
Zu welchen Ferienzeiten die Maßnahme(n) stattfinden, entscheidet der Träger selbst. Eine Teilnehmeranzahl von 15 bis 25 Personen sollte jedoch gewährleistet werden.
Fördermittel aus dem Programm können beantragt werden von:
- Trägern genehmigter Ersatzschulen
- freien Trägern (Maßnahmeträgern)
- Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden als Träger öffentlicher Schulen
- Universitäten und Hochschulen
Für die Durchführung der Angebote erhalten die Träger eine Zuwendung durch das Land NRW in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Träger liegt bei mindestens 20 Prozent. Zudem übernimmt das Land die Kosten für die Schulung der Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter.
Als Begleiterinnen und Begleiter können sich bewerben:
- Lehrkräfte in Nebentätigkeit,
- Referendare/Referendarinnen (Lehramt),
- Absolventen/ Absolventinnen des Studienganges Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (DaZ/DaF) oder
- Studierende (Lehramt), geeignete Ehrenamtliche und Pensionäre mit Lehrerfahrung
Finanzierung
Für die Durchführung der Angebote erhalten die Träger eine Zuwendung durch das Land NRW in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Träger liegt bei mindestens 20 Prozent.
Gefördert werden Vergütung Sprachlernbegleitung, Kursmaterialien und Verpflegung sowie Raumkosten. Zudem übernimmt das Land die Kosten für die Schulung der Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter.
An jeder Maßnahme müssen 18 – 25 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Der Träger ist verpflichtet, folgende Vergütungspauschale pro Sprachlernbegleiterin oder Sprachlernbegleiter zu zahlen:
- 1.980 Euro in den Osterferien
- 2.400 Euro in den Sommerferien
- 1.350 Euro in den Herbstferien (bei fünf Maßnahmentagen)
Einreichungsfristen:
- Osterferien: bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres
- Sommerferien: bis zum 30. April des jeweiligen Jahres
- Herbstferien: bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres
Einzureichen bei:
- Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Laurentiusstraße 1
59821 Arnsberg
Weitere Informationen
Förderrichtlinie
Förderung FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch | Bezirksregierung Arnsberg
Informationen des Schulministeriums NRW
Informationsflyer "Werde Sprachlernbegleiter*in oder Trainer*in -Schulungsangebote der Landestelle Schulische Integration"