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Ummeldung eines Fahrzeuges innerhalb Bochums

Kfz-Umschreibung innerhalb Bochums

Kfz-Umschreibung innerhalb Bochums

Halter-Änderung innerhalb von Bochum

Man muss ein Fahrzeug bei der Stadt anmelden.
Das Fahrzeug bekommt dann eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis nennt man Zulassung.
Man darf dann mit dem Fahrzeug fahren.
Zum Beispiel:
Sie haben ein Auto gekauft.
Das Auto ist in Bochum zugelassen.
Das Auto muss jetzt auf Ihren Namen zugelassen werden.
Dann sind Sie der Halter oder die Halterin von dem Fahrzeug.

Das ist auch so:

  • wenn Sie ein Fahrzeug geschenkt bekommen
  • wenn Sie ein Fahrzeug erben 

Die Zulassung auf einen neuen Halter nennt man Umschreibung.
Wichtig bei der Umschreibung:
Alte Papiere müssen umgetauscht werden.
Alte Papiere sind der Fahrzeug-Schein und der Fahrzeug-Brief.
Der Fahrzeug-Schein wird umgetauscht:
in die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
Der Fahrzeug-Brief wird umgetauscht:
in die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2

Sie können die alte Nummer von dem Fahrzeug behalten.
Sie können die alten Nummern-Schilder weiter benutzen.

Wichtig:
Bitte machen Sie einen Termin.
Sie können den Termin über das Internet machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular:
Online-Formular
Bringen Sie bitte die Nummern-Schilder zum Termin mit.
Sie müssen außerdem mitbringen:

  • die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
  • die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2

Ist der nächste freie Termin zu spät für Sie?
Schauen Sie bitte später noch einmal nach.
Es werden immer wieder Termine frei.

Ist es sehr eilig?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
Sie können uns anrufen.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Die Telefon-Nummer und die E-Mail-Adresse
finden Sie unter Kontakt

Kontakt

Sie können das Fahrzeug über das Internet umschreiben.
Sie brauchen dafür den neuen Personal-Ausweis.
Die elektronische Funktion muss aktiviert sein.
Weitere Infos finden Sie unter:

Infos zur Fahrzeug-Zulassung über das Internet

Fahrzeug umschreiben

Diese Papiere brauchen Sie für die Umschreibung:

  • die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
    oder den Fahrzeug-Schein
  • die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
    oder den Fahrzeug-Brief
  • die elektronische Versicherungs-Bestätigung
    Ihr Auto muss versichert sein.
    Von der Versicherung bekommen Sie eine Nummer.
    Die Nummer heißt eVB-Nummer.
    Das ist die Abkürzung für:
    elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer
  • War Ihr Auto schon beim TÜV?
    Dann brauchen Sie den Bericht vom TÜV.
    Das ist der Bericht über die letzte Haupt-Untersuchung.
    Abgekürzt: HU-Bericht
  • Bitte bringen Sie auch Ihren Personal-Ausweis oder Pass mit.
  • Sie brauchen das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
    Sie müssen eine Steuer für ihr Auto bezahlen. 
    Diese Steuer heißt Kraftfahrzeug-Steuer. 
    Abgekürzt: Kfz-Steuer
    Das SEPA-Mandat ist eine Erlaubnis:
    Das Amt darf die Kfz-Steuer von Ihrem Konto abbuchen.
    Schauen Sie bitte unter SEPA-Mandat:

    SEPA-Mandat

Ist das Fahrzeug für eine Firma?
Dann bringen Sie bitte auch die Gewerbe-Anmeldung.
Vereine brauchen einen Nachweis vom Vereins-Register.
Das ist eine Liste von Vereinen.

Schreibt eine andere Person Ihr Fahrzeug um?
Dann muss diese Person eine Vollmacht von Ihnen mitbringen.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis:
Die andere Person darf etwas für Sie machen.
Die Person muss ihren eigenen Personal-Ausweis oder Pass zeigen.
Und den Personal-Ausweis oder Pass von Ihnen.

Kosten für die Umschreibung

Kosten

So können Sie zahlen:

  • bar
  • mit EC-Karte

Haben Sie Fragen?
Sie können uns gern anrufen.
Sie können uns eine E-Mail schreiben:

Kontakt

Formulare und Links

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