Welche Infos gibt es dazu?
Mit Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt die Steuerpflicht. Die Kfz-Steuer wird von den Hauptzollämtern bearbeitet.
Die Bearbeitung Ihrer Anträge auf Befreiung und Begünstigung von der Kraftfahrzeugsteuer, Einsprüche zum Steuerbescheid und Anträge zu Mahnschreiben; SEPA-Mandate, Mitteilung der Bankverbindung, anderen Unterlagen zu Ihren Anträgen und weiteren Anliegen zu Ihrem konkreten Steuerfall erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt.
Auf der Internetseite des Zolls können Sie sich informieren, welches Hauptzollamt Ihre Kfz-Steuer bearbeitet und welche Kontaktstelle in Ihrer Nähe für Sie da ist. Außerdem können Sie mithilfe des Kfz-Steuer-Rechners oder der Kfz-Steuer-App die Höhe Ihrer Kfz-Steuer selbst ermitteln.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls zur Kfz-Steuer.