BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Gut groß werden in Bochum

Das Kinderschutzsystem in Bochum

Gesicht eines kleinen Kindes

Gut groß werden in Bochum

Der Kinderschutz hat in der Stadt Bochum die oberste Priorität! Das Jugendamt Bochum nimmt den Schutzauftrag gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII umfassend wahr. Hierzu verfügt es über verbindliche interne Verfahren zur Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung. Darüber hinaus werden Vereinbarungen zu Kinderschutzverfahren mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, geschlossen. 

Die internen Verfahren des Bochumer Jugendamtes zum Kinderschutz gelten als Orientierung und tragende Strukturen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Bochum. Für die Träger der freien Jugendhilfe und weiterer Kooperationspartner dienen sie als Orientierung in der Wahrnehmung ihres Auftrages im Bereich des Kinderschutzes.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe des Jugendamts.  Die Aufgabenfelder unterteilen sich in den Kinderschutz sowie den Kinder-/Jugendschutz.