Welche Infos gibt es dazu?
Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung werden im § 80 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) beschrieben. Ziel ist es, die verschiedenen Angebote des Jugendamtes so zu planen, dass die wichtigsten Angebote für alle Kinder, Jugendlichen und deren Eltern möglichst ortsnah zu erreichen sind.
Zu den Inhalten gehören unter anderem:
- Die Planung von Betreuungsangeboten in Kitas und in der Tagespflege
- Die Planung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche
- Befragungen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern