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Dienstleistungen und Infos

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Fachdienst des Jugendamtes

Dienstleistungen und Infos

Was suche ich, bin ich hier richtig?

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Fachdienst des Jugendamtes der Leistungen bewilligt und die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen im Hinblick auf eine mögliche Heranziehung zu Kostenbeiträgen überprüft.

Sie nehmen eine Jugendhilfeleistung in Anspruch:

  • ambulante Hilfe (das Kind wohnt weiterhin zu Hause und die Familie wird beispielsweise stundenweise unterstützt)
  • teilstationäre Maßnahme (das Kind wird zum Beispiel durch eine Tagesgruppe betreut, wohnt beziehungsweise schläft aber weiterhin zuhause)
  • vollstationäre Maßnahme (das Kind wohnt in einer Einrichtung, Pflegefamilie oder sonstigen Wohnform)

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle und verwaltungsmäßige Umsetzung der Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zuständig.

Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.

Heranziehung zu Kostenbeiträgen:
Eine Kostenbeteiligung an den Jugendhilfeleistungen wird im Einzelfall durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe geprüft.

  • Bei teilstationären- und vollstationären Maßnahmen haben sich Eltern und Kinder unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen.
  • Bei vollstationären Maßnahmen ist meist mindestens das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Für eine Erstberatung benötigen Sie keine Unterlagen. Im Hinblick auf die Prüfung von Kostenbeiträgen sollten die Einkommensnachweise sowie Nachweise über Belastungen mitgebracht werden.

Zur Kostenbeitragsprüfung müssen alle Einkünfte belegt werden. (Bitte die Nachweise entweder per Post als Fotokopie  oder per E-Mail in Form einer pdf-Datei einreichen.)

Dazu gehören Nachweise über das monatliche Einkommen des kompletten vorangegangenen Jahres:

  • zum Beispiel Steuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheide, monatliche Lohnabrechnungen (Wenn Sie im gesamten Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, genügt meist die Lohnabrechnung aus Dezember)
  • Bescheide über erhaltenes Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II)
  • Rentenmitteilung
  • den letzten Steuerbescheid bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Bestimmte Belastungen können möglicherweise beitragsmindernd angerechnet werden (zum Beispiel weitere Unterhaltsverpflichtungen, Kreditraten et cetera).

Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Vorsprache beim Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe in jedem Fall einen Termin.

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Husemann Karree
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-4111 (Service-Point)
Faxnummer
0234 910-4140
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Für Vorsprachen außerhalb der Öffnungszeiten kann ein Termin vereinbart werden.

Nähere Informationen zum Angebot und zu Ansprechpersonen des Jugendamtes erhalten Sie beim Service-Point

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Der Servicepoint des Jugendamtes befindet sich in der 3. Etage

Sachgebietsleiter
Jugendamt

Herr Jahn

Telefonnummer
0234 910-1149
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Jugendamt

Frau Neuhaus

Telefonnummer
0234 910-4010
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de