Die Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe vermittelt Stellen für den sozialen Hilfsdienst nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und bei Ordnungswidrigkeiten für Jugendliche und Heranwachsende.
Das Angebot richtet sich an junge Menschen (14 bis 21 Jahre), die nach dem Jugendgerichtsgesetz oder wegen einer Ordnungswidrigkeit Sozialen Hilfsdienst (Sozialstunden) leisten müssen.
Sie vermittelt an gemeinnützige und städtische Einsatzstellen. Das sind Vereine, zum Beispiel Sportvereine, Tierschutzvereine oder andere Einrichtungen mit Tieren, soziale Einrichtungen wie Altenheime oder Kirchengemeinden und Jugendfreizeithäuser.
Bei der Vermittlung achtet sie auf Wohnortnähe und die Lebensumstände, zum Beispiel Schulzeiten und versucht Ihre Fähigkeiten zu berücksichtigen.
Die Vermittlung der Stellen erfolgt schriftlich durch die unten stehenden Ansprechpersonen der Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe.