Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes informieren, beraten, helfen und vermitteln geeignete Hilfen, um:
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
- Kindern, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, vorübergehend oder auf Dauer eine andere Familie zur Verfügung stellen
- die Sicherstellung des Schutzauftrages von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen
- passgenaue Angebote ergänzender Erziehungsmaßnahmen zu entwickeln
- positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schaffen
- den Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, sicher zustellen
- Jugendliche und Heranwachsende im jugendgerichtlichen Verfahren vor dem Jugend- Bezirksjugendschöffen zu unterstützen
Die Hilfen zur Erziehung sind im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den §§ 27 ff geregelt.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um die weitere Vorgehensweise und Ihr Anliegen zu besprechen.
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen per E-Mail oder Telefon