Was ist Kindertagespflege?
Viele Eltern oder Alleinerziehende können zum Beispiel aufgrund von Berufstätigkeit oder einer Ausbildung ihre Kinder nicht allein ganztägig betreuen. Neben der Betreuung in Kindergärten, Tageseinrichtungen oder durch eine Schulbetreuung ist die Kindertagespflege (§ 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz) oftmals die einzige Möglichkeit, um individuell, flexibel und familienähnlich die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Kindertagespflegemütter oder Kindertagespflegeväter übernehmen die Betreuung eines oder mehrerer Kinder stundenweise, halbtags, ganztags, nachts oder auch an einzelnen Tagen in der Woche. Die Betreuung kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder auch im Haushalt der Eltern stattfinden.
Kindertagespflege ist eine auf Dauer und Regelmäßigkeit ausgerichtete Betreuungsform für Kinder in allen Altersgruppen; sie ist mehr als "nur Verwahrung", sie soll dazu beitragen, dass Kinder in ihrer individuellen und sozialen Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.