Die Jugendhilfe im Strafverfahren Bochum (Juhis) wird durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht informiert, wenn gegen junge Menschen ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren eingeleitet wird. Sie wirkt auf Grundlage des Gesetzes als neutrale Instanz mit und begleitet junge Menschen im gesamten Strafverfahren.
Die gesetzlichen Bestimmungen der Pflichtaufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe sind im § 52 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz) in Verbindung mit § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz) geregelt. Dies bedeutet, dass die Jugendhilfe im Strafverfahren die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte über den jungen Menschen im Strafverfahren vorbringen muss.
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
- die Entwicklung, das soziale Umfeld und die individuelle Persönlichkeit des jungen Menschen in das Verfahren einzubringen
- zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des jungen Menschen Stellung zu beziehen
- zu prüfen, ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen soll
- eine Empfehlung über erzieherische Maßnahmen abzugeben
- die erzieherischen Maßnahmen zu vermitteln und zu kontrollieren
- mit anderen Institutionen, Einrichtungen und Diensten (Polizei, Justiz, Bewährungshilfe, Beratungsstellen und weitere) zu kooperieren
- an Haftprüfungsterminen teilzunehmen
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Persönlichkeit des straffällig gewordenen jungen Menschen mit all seinen Belangen und dessen zukünftige Entwicklung.
Das Jugendstrafrecht ist nach dem Erziehungsgedanken ausgerichtet. Ziel ist es, straffällig gewordene junge Menschen in die Lage zu versetzen, ihre persönliche, schulische und berufliche Entwicklung positiv zu gestalten und weiterem Fehlverhalten entgegenzuwirken.