Minderjährige Flüchtlinge sind gemäß Jugendhilferecht dann unbegleitet, wenn sie jünger als 18 Jahre sind und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder ein Vormund. Erziehungsberechtigt sind von den Eltern bevollmächtigte Personen.
Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige
Die Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) berät und hilft ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte in Bochum ankommen.
Dienstleistungen und Infos
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit, soweit dieses vorhanden ist.
Adresse / Kontakt
Jugendamt
Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige
Gersteinring 50/52
44791 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 4175793-0
- Faxnummer
- 0234 4175793-22
- E-Mail Adresse
- UMA@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten stehen direkt gegenüber auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße zur Verfügung (kostenpflichtig).
Hinweise
Zugang nur über den gesicherten Eingang der Landeserstaufnahmestelle (LEA).
Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige
Jugendamt
Jugendamt
Herr Bachstein
Allgemeine Fragen und Fragen zur Verteilung
- Telefonnummer
- 0234 4175793-11
- E-Mail Adresse
- UMA@bochum.de
- E-Mail Adresse
- mbachstein@bochum.de
Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige
Jugendamt
Jugendamt
Herr Treder
Allgemeine Fragen und Fragen zur Verteilung
- Telefonnummer
- 0234 4175793-24
- E-Mail Adresse
- UMA@bochum.de
- E-Mail Adresse
- ttreder@bochum.de
Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige
Jugendamt
Jugendamt
Frau Fritsch
Sachgebietsleitung
- Telefonnummer
- 0234 4175793-17
- E-Mail Adresse
- UMA@bochum.de