Sie sind Sorgeberechtigter eines Kindes/Jugendlichen (zwischen sechs und 18 Jahre) oder selber junger Erwachsener (bis zu 21 Jahre) und wollen eine der folgenden ambulanten Förderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder § 99 SGB IX beantragen: Autismustherapie, Heilpädagogische Förderung, Schulintegrationshilfen, Lerntherapie bei Legasthenie und Dyskalkulie.
Clearing- und Diagnostikstelle
Dienstleistungen und Infos
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden oder die Folgen einer vorliegenden Behinderung zu mildern oder zu beseitigen. Ziel ist es, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, prüft die Clearing- und Diagnostikstelle.
Menschen mit Behinderungen sind gemäß § 2 SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben.
Was wird vorausgesetzt?
- Der Antragsteller muss in Bochum wohnhaft sein.
- Das Kind/der Jugendliche/der junge Erwachsene muss zwischen 6 und 21 Jahren sein.
- Ist das Kind/der Jugendliche unter 18 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten die Leistung für dieses/diesen beantragen.
Im gesamten Antragsverfahren ist eine Mitwirkung nach § 60 Absatz 1 SGB I verpflichtend. Wir benötigen Informationen und Unterlagen, um die passgenaue Hilfe ermitteln zu können.
Wir unterliegen dem Datenschutz. Um die Anträge bearbeiten zu können, sind schriftliche Entbindungen von Schweigepflichten zur Klärung der Teilhabebeeinträchtigung erforderlich. Welche Stellen diese im Einzelnen umfassen, wird im konkreten Fall mit unseren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgesprochen.
Ambulante Eingliederungshilfen:
- Autismustherapie
- Heilpädagogische Förderung
- Schulintegrationshilfen
- Lerntherapie bei Legasthenie und Dyskalkulie
- Eine psychotherapeutische oder fachärztliche Stellungnahme ist zwingend erforderlich.
- Bei einem Antrag auf Lerntherapie benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Hör-und Sehfähigkeit des Kindes/Jugendlichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind kostenfrei, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Adresse / Kontakt
Jugendamt
Clearing- und Diagnostikstelle
Husemann Karree (3. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-5133 (Sekretariat)
- Faxnummer
- 0234 910-5102
- E-Mail Adresse
- clearingstelle@bochum.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen finden nur mit Termin statt.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an unser Sekretariat.
Telefonische Erreichbarkeit des Sekretariats:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr
Unterlagen können beim Service Point des Jugendamtes in der 3. Etage abgegeben werden.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Die Clearing- und Diagnostikstelle des Jugendamtes befindet sich in der 3. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Unser Team besteht aus Heil- und Rehapädagoginnen und -pädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Verwaltungsfachkräften.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an unser Sekretariat:
Sekretariat Clearing- und Diagnostikstelle
Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
- Telefonnummer
- 0234 910-5133
- Faxnummer
- 0234 910-5102
- E-Mail Adresse
- clearingstelle@bochum.de
Zuständigkeit der Landschaftsverbände für Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche
- Frühförderung
- Autismusspezifische Förderung vor Schuleintritt
- Kindertagesbetreuung
- Pflegefamilien
- Leistungen über Tag und Nacht
Weitere Informationen
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet Unterstützung bei Fragen und Problemen rund um das Thema Schule.
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Sie können sich bei allen Fragen und Problemen, die in Erziehung und Beziehung wichtig erscheinen, an uns wenden.
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Der kinderpsychiatrische und jugendpsychiatrische Dienst ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie ihre Familien, Freunde, Lehrerinnen und Lehrer, Mitschülerinnen und Mitschüler und allen anderen, die ihnen helfen möchten.
Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst des Jugendamtes bietet Erziehungsberechtigten, Kindern und Jugendlichen kompetente Unterstützung in unterschiedlichen Lebensphasen.
Pflegekinderdienst
Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Bereiche des Pflegekinderwesens (Adoptionsvermittlung, Bereitschaftspflege, Fremd- und Verwandtenpflege).
Kindertagespflege
Hilfe bei der Suche nach einem Kindertagespflegeplatz in Bochum und Beratung bei der Kindertagespflege.