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Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder brauchen Chancen, Kinder brauchen Perspektiven.

Bildung und Teilhabe

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, berücksichtigt die Stadt Bochum bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Diese Leistungen erhalten auch Kinder von Wohngeld- und Kinderzugschlagbeziehern sowie Asylbewerbern. Ebenso können Familien mit einem geringen monatlichen Einkommen für ihre Kinder einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Grundsätzlich können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Leistungen des Bildung- und Teilhabepakets haben. Anspruchsberechtigte im Rechtskreis SGB XII und Asylbewerberleistung erhalten über das 25. Lebensjahr hinaus die Leistungen, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Lediglich die sozial kulturelle Teilhabe ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Rechtskreise beschränkt.

Welche Leistungen das Bildungspaket umfasst, was Eltern, Kinder und Jugendliche beachten müssen, um die Leistungen zu erhalten, und wie sich Schulen, Kitas, Lernanbieter & Co. als Leistungsanbieter einbringen können, erfahren Sie hier.

Übernommen werden die Kosten in voller Höhe von eintägigen Ausflügen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (auch durchgeführt von OGS), unabhängig von der Anzahl der Ausflüge, die in einem Kindergarten - oder Schuljahr durchgeführt werden.

Schulen und Kindertageseinrichtungen wenden sich bei Fragen bitte direkt an das Jugendamt der Stadt Bochum.

Wer bekommt diese Leistungen?

  • Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Was wird übernommen?

Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Ausflüge.

Was muss ich tun?

Die Leistungen für eintägige Ausflüge müssen für jedes Kind gesondert nachgewiesen/beantragt werden. Dazu lassen Sie das notwendige Formular (Leistungen für die Teilnahme an eintägigen Ausflügen) von Seiten der Schule (auch OGS) und Kindertageseinrichtung ausfüllen. Eine Beantragung ist auch pauschal ohne anstehenden Ausflug möglich. Dazu geben Sie bitte die Einrichtung an, die Ihr Kind besucht.

Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid mit Namen des Berechtigten und unter Angabe des bewilligten Zeitraumes; die Schule oder Kindertageseinrichtung erhält eine entsprechende Mitteilung über die Zusage der Kostenübernahme.

Steht ein Ausflug in dem bewilligten Zeitraum an, brauchen Sie sich nicht um die Bezahlung kümmern. Die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Schule rechnet die Kosten direkt mit der Stadt Bochum ab.

Die Übernahme der Kosten erfolgt parallel zum Bewilligungszeitraum der Sozialleistung.

Wer bekommt die Leistung?

  • Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Was wird übernommen?

Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für mehrtägige Klassenfahrten sowohl in Schule (auch OGS) als auch in Kindertageseinrichtungen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während der (Klassen-)Fahrt wird nicht übernommen.

Was muss ich tun?

Die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten / Kitafahrten müssen für jede Fahrt und jedes Kind gesondert nachgewiesen/beantragt werden. Lassen Sie das notwendige Formular (Bescheinigung der Schule für Klassenfahrten / Kitafahrt) von Seiten der Schule oder Kindertageseinrichtung ausfüllen und reichen dieses mit ihrem Leistungsbescheid der Sozialleistung ein.

Liegen alle Unterlagen vor, brauchen Sie sich nicht mehr um die Bezahlung zu kümmern. Wir überweisen den Betrag direkt an die Kindertageseinrichtung oder Schule.

Der Antrag auf Kostenübernahme sollte vor Beginn der Fahrt gestellt werden, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid mit Namen des Berechtigten und unter Angabe der bewilligten Fahrt. Die Schule oder Kindertageseinrichtung erhält eine entsprechende Mitteilung über die Zusage der Kostenübernahme.

Die Leistung für den Schulbedarf stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen (notwendigen) Ausstattung in die Schule kommen.

Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel werden durch das Schulbasispaket finanziert.

Die Auszahlung der Schulpauschale erfolgt jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre. Schülerinnen und Schüler, die erst zu einem späteren Zeitpunkt den Schulbesuch aufnehmen, erhalten den Schulbedarf zum Zeitpunkt der Aufnahme des Schulbesuchs.

Wer bekommt diese Leistung?

Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was wird übernommen?

Schülerinnen und Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule erhalten eine Leistung, die in der Auszahlungssumme jedes Schuljahr dynamisch angepasst werden kann.

Zum persönlichen Schulbedarf zählen neben Schultasche und Sportbekleidung zum Beispiel auch Füller, Bleistift, Hefte, Blöcke, Taschenrechner, Zirkel oder Geodreieck.

Was muss ich tun?

Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen, erhalten die Schulpauschale automatisch zu Beginn eines Schulhalbjahres durch das Jobcenter Bochum.

Wohngeldempfänger, Empfänger von SGB XII Leistungen oder Leistungen nach dem AsylBLG, sowie Kindergeldzuschlagsberechtigte stellen bitte einen gesonderten Antrag und reichen dazu ihren Leistungsbescheid über die Monate August und Februar bei der BuT-Stelle ein.

Bitte beachten Sie, dass bei Kindern im Alter von unter sechs Jahren sowie bei Jugendlichen älter als 15 Jahre ein aktueller Nachweis aus dem entsprechenden Schuljahr über den Schulbesuch vorzulegen ist (Schulbescheinigung).

Der Schulbedarf wird als Geldleistung erbracht.

Beantragung des Schulbedarfspaketes

Da es sich um eine zweckbestimmte Leistung handelt, können Nachweise über die Verwendung verlangt werden. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid mit Namen des Berechtigten und unter Angabe der bewilligten Leistung.

Bitte bewahren Sie daher die Kassenbelege auf.

Ein grundsätzlicher Anspruch besteht auf Kostenübernahme des ermäßigten DeutschlandTickets. Das ermäßigte DeutschlandTicket wird durch das Schulverwaltungsamt genehmigt.

Der noch zu leistende Eigenanteil wird durch Bildung und Teilhabe in voller Höhe übernommen.
Eine Kostenübernahme ist auch möglich, wenn die gewählte Schule ein eigenständiges Bildungsprofil hat und die Schule deshalb besucht wird.

Antrag auf Kostenübernahme für Schülerbeförderung

Wer bekommt diese Leistung?

Kinder und Jugendliche, die zum Erreichen der nächstgelegenen Schule auf eine Schülerbeförderung angewiesen sind und

  • die jünger als 25 Jahre sind.
  • die keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was wird übernommen?

Schülerinnen und Schüler erhalten diese Leistung, wenn sie tatsächlich kostenpflichtige Schultransporte oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Darunter fällt das DeutschlandTicket.
Werden die Kosten für eine Fahrkarte anerkannt, werden diese (teilweise - je nach Art desTickets) von BuT getragen.

Was muss ich tun?

Der Antrag / Nachweis zu den Schülerbeförderungskosten muss für jedes Kind für jeden Bewilligungszeitraum gesondert angezeigt werden. Werden die Kosten anerkannt, wird der Zuschuss als Geldleistung erbracht.

Kontoerklärung

Da es sich um eine zweckbestimmte Leistung handelt, können Nachweise über die Verwendung verlangt werden. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid mit Namen des Berechtigten und unter Angabe der bewilligten Leistung.

Bitte bewahren Sie daher die Kassenbelege auf.

Durch das Bildungspaket kann die Stadt Bochum auch die Kosten für eine außerschulische Lernförderung übernehmen.

Schulen, Lehrerinnen, Lehrer und Lernanbieter wenden sich bei Fragen bitte direkt an das Jugendamt der Stadt Bochum.

Wer bekommt diese Leistung?

Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was wird übernommen?

Diese Leistung kommt nur in Betracht, wenn das Erreichen des wesentlichen Lernziels gefährdet ist und dieses nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung (zum Beispiel Nachhilfe) erreicht werden kann.

Was muss ich tun?

Die Leistungen für Lernförderung müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden. Die Notwendigkeit der Lernförderung muss von Seiten der Schule (Schulleitung) bestätigt werden. Ebenso wird das letzte (Schul-) Zeugnis benötigt.

Zusatzfragebogen Lernförderung

Erst bei Vorliegen dieser Empfehlung kann die Stadt Bochum über die Gewährung der Leistung für Lernförderung entscheiden!

Wird die Leistung bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit Anlage, welche Sie beim Lernanbieter Ihrer Wahl abgegeben. Dieser bestätigt auf der Anlage, dass er die Lernförderung durchführt. Die Stadt Bochum rechnet direkt mit dem Lernanbieter ab.

Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt die Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätte, Tagespflege) und Schulen.

Schulen (Träger der Verpflegung) und Kindertageseinrichtungen wenden sich bei Fragen bitte direkt an das Jugendamt der Stadt Bochum.

Wer bekommt diese Leistung?

  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
  • Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was wird übernommen?

Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden in voller Höhe übernommen.
Voraussetzung für die Übernahme ist, dass die Schule oder Kindertagesseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten.
Essen, das am Kiosk, Buden et cetera gekauft wird, kann nicht bezuschusst werden!

Was muss ich tun?

Der Antrag / Nachweis zur Mittagsverpflegung muss für jedes Kind und für jeden Bewilligungszeitraum gesondert beantragt werden. Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung ist nachzuweisen.

Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid über die bewilligte Leistung und die Kindertageseinrichtung oder Schule erhält eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung.

Leistungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

Durch das Bildungspaket werden Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe übernommen. Hierzu zählen Beiträge für Vereine ebenso wie außerschulischer Musikunterricht, Ferienfreizeiten, gemeinsame Aktivitäten mit Freunden, Museumsbesuche und so weiter

Wer bekommt die Leistung?

Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Was wird übernommen?

Kinder und Jugendliche erhalten zusätzliche Leistungen im Wert von 15 Euro monatlich pauschal.

Dieser Betrag kann individuell eingesetzt werden für:

  • Beiträge für Sport- oder kulturelle Vereine
  • Unterricht in künstlerischen Fächern
  • Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Museumsbesuche)
  • Teilnahme an Ferienfreizeiten
  • gemeinsame kostenpflichtige Aktivitäten

Was muss ich tun?

Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe muss für jedes Kind und für jeden Bewilligungszeitraum gesondert beantragt/nachgewiesen werden.  Die Leistung wird als Geldleistung erbracht. Damit bezahlen Sie die Aktivität Ihres Kindes.

Absichtserklärung für sozial kulturelle Teilhabe
Kontoerklärung

Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid über den gesamten Betrag auf der Grundlage Ihres  Leistungsbescheides.

Dieses Geld dient den sozial kulturellen Aktivitäten Ihres Kindes. Unter Umständen müssen Sie - je nach Aktivität Ihres Kindes - noch etwas dazu bezahlen.