Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, berücksichtigt die Stadt Bochum bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Diese Leistungen erhalten auch Kinder von Wohngeld- und Kinderzugschlagbeziehern sowie Asylbewerbern. Ebenso können Familien mit einem geringen monatlichen Einkommen für ihre Kinder einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Grundsätzlich können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Leistungen des Bildung- und Teilhabepakets haben. Anspruchsberechtigte im Rechtskreis SGB XII und Asylbewerberleistung erhalten über das 25. Lebensjahr hinaus die Leistungen, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Lediglich die sozial kulturelle Teilhabe ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Rechtskreise beschränkt.
Welche Leistungen das Bildungspaket umfasst, was Eltern, Kinder und Jugendliche beachten müssen, um die Leistungen zu erhalten, und wie sich Schulen, Kitas, Lernanbieter & Co. als Leistungsanbieter einbringen können, erfahren Sie hier.