Allgemeines
Wir beraten Eltern und volljährige Kinder in allen Fragen rund um Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt. Das Jugendamt unterbreitet der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes schriftlich ein Beratungsangebot. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie bei uns die Vaterschaft, die gemeinsame Sorgeerklärung und die Unterhaltsverpflichtung (gegenüber Kindern) beurkunden lassen. Auf Antrag kann eine Beistandschaft für das minderjährige Kind durch den betreuenden Elternteil eingerichtet werden. Im Rahmen der Beistandschaft kann die Vaterschaft festgestellt sowie der Unterhaltsanspruch des Kindes ermittelt und festgesetzt werden. Soweit notwendig vertreten wir die Interessen des Kindes auch vor Gericht.
Vaterschaftsfeststellung
Wir beraten und unterstützen Mütter bei der Klärung der Vaterschaft vor und nach der Geburt des Kindes. Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.
Vaterschaftsanfechtung
Wenn der in der Geburtsurkunde eingetragene Mann nicht der Vater Ihres Kindes ist, helfen wir Ihnen bei der Klärung der tatsächlichen Abstammung Ihres Kindes.
Unterhalt
Wir ermitteln den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes. Wir sorgen für die Fest- und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches einschließlich gerichtlicher Vertretung und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Sorgerecht / Sorgeerklärung
Wir beraten Sie rund um das Thema „Gemeinsame Sorgeerklärung“. Nach Terminvereinbarung können Sie die „Sorgeerklärung“ bei uns beurkunden lassen.
Auf Antrag bescheinigen wir den berechtigten Müttern die „Alleinsorge“ für ihr Kind (sogenanntes „Negativattest“)
Beistandschaft
Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, kann eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Dies ist auch vor der Geburt des Kindes möglich. Im Rahmen der Beistandschaft kann die Vaterschaft zu dem Kind festgestellt werden. Des weiteren können wir uns um die Ermittlung, Festsetzung und Geltendmachung des Unterhaltsanspruches kümmern.