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Dienstleistungen und Infos

Adoption

Beratung, Begleitung, Unterstützung

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Was suche ich, bin ich hier richtig?

Adoption bedeutet, dass ein Erwachsener beziehungsweise zwei Erwachsene ein Kind annehmen und mit diesem in ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis eintreten. Durch die Adoption bekommt das angenommene Kind die gleiche Rechtsstellung wie ein leibliches Kind. Die Rechtsbeziehung zwischen Adoptivkind und seiner Herkunftsfamilie endet damit.

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Adoption.

  • Beratung für abgebende Eltern:
    Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Kind zur Adoption freizugeben und sich informieren möchten, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich anonym beraten zu lassen. 
  • Beratung für interessierte Personen, die adoptieren möchten:
    Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre, gesicherte finanzielle Verhältnisse, einwandfreie Führungszeugnisse, Wohnort Bochum
    Die persönlichen Voraussetzungen und die Motivation werden gemeinsam mit der Adoptionsvermittlungsstelle erarbeitet. Weitere benötigte Unterlagen werden im Beratungsgespräch erörtert. Zunächst wird ein unverbindliches Beratungsgespräch geführt. 
    Für eine beabsichtige Auslandsadoption wenden Sie sich bitte an das Landesjugendamt oder an einen anerkannten Träger für Auslandsadoptionen. Die Kontaktadressen der anerkannten Träger finden Sie auf der Internetseite des Landesjugendamtes Westfalen: (www.lwl-landesjugendamt.deStaatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft)
    Allgemeine Informationen können wir Ihnen auch in einem Beratungsgespräch geben.
  • Beratung im Vorfeld einer Stiefkindadoption:
    Alle Beteiligten (Eltern des anzunehmenden Kindes, annehmender Elternteil und das Kind) müssen im Vorfeld des Verfahrens durch das Jugendamt beraten werden (§9a Adoptionsvermittlungsgesetz). Sie erhalten dann eine Bescheinigung, mit der Sie den entsprechenden Antrag über einen Notar an das Familiengericht schicken können.
  • Beratung bei der Herkunftssuche:
    Sie wurden adoptiert und haben Fragen zu Ihrer Herkunft.

Wenn Sie in diesen Situationen Beratung, Begleitung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an uns.

Rechtsgrundlagen:
Die rechtlichen Grundlagen für eine Adoption ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden Gesetzen: 

  • AdVermiG  Adoptionsvermittlungsgesetz)
  • AdWirkG (Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht)
  • FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • HAÜ (Haager Minderjährigenschutzabkommen)

Auf den Einzelfall abgestimmte Informationsbroschüren, Merkblätter, Formulare erhalten Sie gerne über eine Anfrage per E-Mail oder Telefon.

Zum Erstgespräch sind keine Unterlagen notwendig.

Für die folgende Zusammenarbeit werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefüllter Bewerberbogen (den Sie sich zusenden lassen oder selbst ausdrucken können)
  • ein ärztliches Gesundheitsattest von Ihrem Hausarzt 
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde in Kopie,
  • Gehaltsnachweise in Kopie
  • Lebensberichte

Gebühren werden im Inlands- und Stiefkindadoptionsverfahren beim Jugendamt nicht erhoben.

Im Rahmen von internationalen Adoptionsvermittlungen überprüft die Adoptionsvermittlungsstelle am Wohnort der Adoptionsbewerber die allgemeine Eignung. Diese Kosten hierfür belaufen sich auf 1300 Euro. Über die Auslandsadoptionsvermittlungsstelle und die beteiligten Institutionen werden noch weitere Kosten erhoben.

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung
Husemann Karree (4. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3097 (Sekretariat)
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Der Adoptions- und Pflegkinderdienst des Jugendamtes befindet sich in der 4. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Besondere Sozialpädagogische Fachdienste
Jugendamt

Sekretariat
Adoptions- und Pflegekinderdienst

Telefonnummer
0234 910-3097
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de
Sachbearbeiter
Jugendamt

Herr Blatner

Telefonnummer
0234 910-3389
Faxnummer
0234 910-1359
E-Mail Adresse
DBlatner@bochum.de
Sachbearbeiterin
Jugendamt

Frau Kucharski

Telefonnummer
0234 910-4160
Faxnummer
0234 910-1359
E-Mail Adresse
MKucharski@bochum.de
Sachbearbeiterin
Jugendamt

Frau Menkhorst

Telefonnummer
0234 910-5379
Faxnummer
0234 910-1359
E-Mail Adresse
KMenkhorst@bochum.de
Sachbearbeiterin
Jugendamt

Frau Radzanowski

Telefonnummer
0234 910-3127
Faxnummer
0234 910-1359
E-Mail Adresse
GRadzanowski@bochum.de