Familiengrabstätte (Gruft)
Familiengrabstätten bestehen aus einer oder mehreren Stellen.
Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Sie können zur Vorsorge erworben werden. Die Möglichkeit eines Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofsverwaltung jedoch entsprechend zu prüfen.
Reihengrabstätte
Bestattungen in einzelnen Grabstätten, nebeneinander in Reihen. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben.
Das Pflegerecht an der Reihengrabstätte endet mit Ablauf der 25-jährigen Ruhefrist. Es können entweder ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.
Pflegefreie Rasenfamiliengrabstätte
Rasenfamiliengrabstätten bestehen aus einer oder mehreren Stellen.
Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Sie können zur Vorsorge erworben werden. Die Möglichkeit eines Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofverwaltung jedoch entsprechend zu prüfen. Es können zum Beispiel ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.
Pflegefreies Rasengrab
Bei dieser pflegefreien Bestattungsart für Särge besteht die Möglichkeit einer Namensnennung direkt an der Grabstätte.
Die Grabfläche ist mit Rasen eingesät und wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine Bepflanzung dieser Fläche ist unzulässig. Es können zum Beispiel ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.
Pflegefreies Rasengrab mit Gestaltungsoption
Bei dieser pflegefreien Bestattungsart für Särge besteht die Möglichkeit einer Namensnennung direkt an der Grabstätte. Es handelt sich um ein Reihengrab.
Am oberen Ende der Grabstätte befindet sich eine Fläche, die von den Angehörigen gestaltet werden kann und die durch eine Steinbekantung eingerahmt ist. Die Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung mit geeignetem Material abgedeckt. Es darf Grabschmuck in Form von Schalen, Töpfen, mobilen Vasen oder Laternen aufgebracht werden. Eine Bepflanzung dieser Fläche ist unzulässig. Es können zum Beispiel ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.