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Dienstleistungen und Infos

Grabstätten

Bestattungsarten auf städtischen Friedhöfen im Überblick

Dienstleistungen und Infos

Welche Infos gibt es dazu?

Auf den Bochumer Friedhöfen werden unterschiedlichste Bestattungsarten angeboten. Es wird unterschieden zwischen Sargbestattungen und Urnenbestattungen. Bei den Grabarten wird unterschieden zwischen Familiengrabstätten und Reihengrabstätten (Einzelgräbern).
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Begräbnisarten auf allen Friedhöfen angeboten werden können. Informationen zu den Ruhezeiten, Nutzungs- und Pflegerechten erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Bestattungsarten- und formen.

Familiengrabstätte (Gruft) 

Familiengrabstätten bestehen aus einer oder mehreren Stellen.

Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Sie können zur Vorsorge erworben werden. Die Möglichkeit eines Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofsverwaltung jedoch entsprechend zu prüfen.

Reihengrabstätte

Bestattungen in einzelnen Grabstätten, nebeneinander in Reihen. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. 

Das Pflegerecht an der Reihengrabstätte endet mit Ablauf der 25-jährigen Ruhefrist. Es können entweder ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreie Rasenfamiliengrabstätte

Rasenfamiliengrabstätten bestehen aus einer oder mehreren Stellen.

Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Sie können zur Vorsorge erworben werden. Die Möglichkeit eines Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofverwaltung jedoch entsprechend zu prüfen. Es können zum Beispiel ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreies Rasengrab

Bei dieser pflegefreien Bestattungsart für Särge besteht die Möglichkeit einer Namensnennung direkt an der Grabstätte.

Die Grabfläche ist mit Rasen eingesät und wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine Bepflanzung dieser Fläche ist unzulässig. Es können zum Beispiel ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreies Rasengrab mit Gestaltungsoption

Bei dieser pflegefreien Bestattungsart für Särge besteht die Möglichkeit einer Namensnennung direkt an der  Grabstätte. Es handelt sich um ein Reihengrab.

Am oberen Ende der Grabstätte befindet sich eine Fläche, die von den Angehörigen gestaltet werden kann und die durch eine Steinbekantung eingerahmt ist. Die Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung mit geeignetem Material abgedeckt. Es darf Grabschmuck in Form von Schalen, Töpfen, mobilen Vasen oder Laternen aufgebracht werden. Eine Bepflanzung dieser Fläche ist unzulässig. Es können zum Beispiel ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Familiengrabstätte

Familiengrabstätten bestehen aus zwei, vier oder sechs Stellen.

Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Sie können zur Vorsorge erworben werden. Die Möglichkeit eines Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofverwaltung 
jedoch entsprechend zu prüfen. Es können zum Beispiel ein Kissenstein oder einstehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Reihengrabstätte 

Bestattungen in einzelnen Grabstätten, nebeneinander in Reihen. Reihengrabstätten können nicht zur Vorsorge  erworben werden. Das Pflegerecht an der Grabstätte endet mit Ablauf der Ruhefrist von 25 Jahren. Es können entweder ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Urnengemeinschaftsgrabanlage

Die Grabanlage wird als Rasenfläche mit Einfassung und einer Ablagemöglichkeit für Blumenschmuck hergerichtet.

Im Preis enthalten sind ein Gemeinschaftsgrabmal mit der Möglichkeit der Namensnennung sowie die Pflege durch die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre). Ein Vorsorgeerwerb ist nicht möglich.

Pflegefreie Rasenfamiliengrabstätte

Familiengrabstätten bestehen aus zwei, vier oder sechs Stellen.

Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Sie  können zur Vorsorge erworben werden. Die Möglichkeit  eines Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofsverwaltung jedoch entsprechend zu prüfen. Es können entweder ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreies Rasengrab

Beisetzung auf einer Rasenfläche inklusive der Pflege für 25 Jahre.

Das Aufbringen eines Kissensteins ist möglich. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. 

Reihengrabstätte Friedhofshain

Aschebestattung in einer Aschekapsel im Wurzelbereich von Baumkronen.

Familiengrabstätte Friedhofshain

Familiengrabstätten bestehen aus zwei bis acht Stellen.

Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Sie können zur Vorsorge erworben werden. Die Möglichkeit eines  Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofsverwaltung jedoch entsprechend zu prüfen.

Reihengrabstätte anonym 

Anonyme Reihengrabstätten sind als Rasenfläche angelegt.

Auf den meisten Friedhöfen ist eine Gemeinschaftsablagefläche für Blumen und Gestecke eingerichtet. Auskünfte zur Grablage sind nicht möglich.

Kolumbarium 

Urnengrabstätten in Urnenwänden.

Es besteht ein Nutzungsrecht für 25 Jahre. Die Möglichkeit eines  Wiedererwerbs nach Ablauf der Nutzungsrechte besteht grundsätzlich, ist von der Friedhofsverwaltung jedoch entsprechend zu prüfen. Je Kammer sind bis zu zwei Beisetzungen möglich. Es besteht die Möglichkeit der Namensnennung  auf den Kolumbariumsplatten. Die Beschriftung ist  genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Anonyme Beisetzung im Gräberfeld des Krematoriums

Mit der Einlieferung des Sarges in das Krematorium der Stadt Bochum endet der Kontakt der Angehörigen mit dem Verstorbenen. Auskünfte zur Grablage sind nicht möglich. 

Apfelbaum – Urne Reihengrabstätte oder Familiengrabstätte

Die Grabanlage ist in Kreisform mit einer Natursteineinfassung und einem in der Mitte stehenden Apfelbaum als Gräberensemble für insgesamt acht Urnen errichtet.

Es handelt sich hierbei um gärtnerisch angelegte Grabstätten, die mit Pinienrinde und einer jahreszeitlichen Wechselbepflanzung versehen sind. Sie werden für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Hierfür fällt eine einmalige Sondergrabpflegegebühr an. Zum kompletten Angebot gehört auch ein durch die  Friedhofsverwaltung aufgebrachter Kissenstein mit  Nennung von Vor- und Zunamen sowie der Geburts- und  Sterbedaten in vertiefter Schrift.

Naturnahe Urne Reihengrabstätte

Bei der naturnahen Bestattung in einer Bio-Urne handelt es sich um pflegefreie Reihengrabstätten, die entweder in der Nähe eines vorhandenen Friedhofsweges oder tiefer im Baumbereich liegen können.

Die Grabstätten sind nach der Bestattung nicht mehr sichtbar. Eine Namensnennung ist auf einer Stele am Wegesrand möglich. Eine Ablagefläche für natürlichen Blumenschmuck befindet sich neben der Stele. Das Grab wird für die Dauer der 25-jährigen Ruhefrist angelegt. Ein Erwerb zur Vorsorge sowie eine Verlängerung sind nicht möglich.

Naturnahe Urnenbestattung Familie 

Die naturnahe Bestattung in einer Bio-Urne der Variante  „Familiengrab“ beinhaltet eine Urnen-Erdkammer für  bis zu zwei Urnen.

Die Kammern sind durch eine zum  waldartigen Charakter passende Steinplatte verschlossen. Auf dieser Platte ist eine Namensnennung möglich. 

Urne – pflegefreies Rasengrab mit Gestaltungsoption

Bei dieser pflegefreien Bestattungsart für Urnen besteht die Möglichkeit einer Namensnennung direkt an der Grabstätte.

Am oberen Ende der Grabstätte befindet sich eine Fläche, die von den Angehörigen gestaltet werden kann und die durch eine Steinbekantung eingerahmt ist. Die Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung mit geeignetem Material abgedeckt. Es darf Grabschmuck in Form von Schalen, Töpfen, mobilen Vasen oder Laternen aufgebracht werden. Eine Bepflanzung dieser Fläche ist unzulässig. Es können entweder ein Kissenstein oder ein stehendes Grabmal aufgebracht werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Oase der Erinnerung (Hauptfriedhof)

Die Oase der Erinnerung ist eine Gemeinschaftsgrabanlage auf Feld 27 des Hauptfriedhofes. Sarg- und Urnenbestattungen erfolgen auf frei wählbaren Stellen.

Die Grabpflege über die komplette Ruhezeit (25 Jahre) wird von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner Bochum e.G. durchgeführt. Hierzu ist ein Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft zu schließen.

Weitere Informationen zur Oase der Erinnerung:
Genossenschaft der Friedhofsgärtner Bochum e.G.
Telefon 0234/350785 
www.oase-der-erinnerung.de

Weitere Informationen zu den Bestattungs- und Grabarten sowie den Preisen finden Sie in unserem Flyer oder der Friedhofssatzung.

Bestattungswesen Bereich Ost
Technischer Betrieb

Frau Wachsmann

Terminvergabe

Telefonnummer
0234 910-9622
Zimmer 2
E-Mail Adresse
bestattungen@bochum.de
Bestattungswesen Bereich West
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Bestattungswesen Bereich Mitte
Technischer Betrieb

Frau Ferber

Terminvergabe

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