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Infektionsschutz

Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Dienstleistungen und Infos

Bei meldepflichtigen Krankheiten handelt es sich um Infektionskrankheiten, die laut dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verhütung und Bekämpfung an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

In diesem Zuge bearbeitet das Gesundheitsamt die eingehenden Meldungen. Im Rahmen der Ermittlung kann eine Umgebungsuntersuchung erfolgen. Bei dieser werden unter anderem Kontaktpersonen und mögliche Übertragungswege identifiziert. 

Betroffene Personen können sich durch das Gesundheitsamt beraten lassen.

Für betroffene Bürgerinnen und Bürger: Meldung beim Gesundheitsamt
​Wenn Sie Post vom Gesundheitsamt erhalten haben, stehen Ihnen für die Rückmeldung folgende Onlinedienste zur Verfügung: 

Für Einrichtungen: Meldung gemäß §34 IfSG
Bestimmte Krankheiten müssen gemäß Infektionsschutzgesetz (§34 IfSG) durch Einrichtungen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Für diese Meldung steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Gesundheitsamt

Herr Depes

Ortshygiene Infektionsschutz

Telefonnummer
0234 910-4773
Faxnummer
0234 910-3214
E-Mail Adresse
infektionshygiene-gesundheitsamt@bochum.de

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2300
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr

Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt