Bei meldepflichtigen Krankheiten handelt es sich um Infektionskrankheiten, die laut dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verhütung und Bekämpfung an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
In diesem Zuge bearbeitet das Gesundheitsamt die eingehenden Meldungen. Im Rahmen der Ermittlung kann eine Umgebungsuntersuchung erfolgen. Bei dieser werden unter anderem Kontaktpersonen und mögliche Übertragungswege identifiziert.
Betroffene Personen können sich durch das Gesundheitsamt beraten lassen.