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Dienstleistungen und Infos

Schuleingangsuntersuchung

Dienstleistungen und Infos

Das Schulgesetz für NRW schreibt vor, dass für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht beginnt.

Ist ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2016 und 30. September 2017 geboren, so beginnt am 1. August 2023 die Schulpflicht. Diese Kinder gehören zum Untersuchungsjahrgang 2022/23 und werden im Schuljahr 2023/24 ihr erstes Schuljahr absolvieren.

Ab dem Untersuchungsjahrgang 2021/22 wird das Vorgehen zur Schuleingangsuntersuchung (SEU) in Bochum geändert:

  • Die Stadt Bochum wird künftig die SEU in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen (KITA) nach Möglichkeit in der KITA anbieten. Wo das möglich ist, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Untersuchung vor Ort in der KITA durchführen. 
  • Die Untersuchung im Gesundheitsamt ist für alle Kinder vorgesehen, die keine KITA besuchen oder dort, wo die Untersuchung in der KITA nicht erfolgen kann. Sie erhalten eine schriftliche Einladung zur Untersuchung. 
  • Auch wird ein Teil der Schulanfänger im Auftrag des Gesundheitsamtes, durch das Zentrum für medizinische Begutachtungen (ZMB) untersucht. Dies betrifft vor allem Schulanfänger aus den PLZ Bereichen 44805, 44894 und 44892. Bitte achten Sie auf die schriftliche Einladung zur Untersuchung. Dort ist der vorgeschlagene Termin und der Ort der Untersuchung genau aufgeführt.

Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird durch eine spezialisierte medizinische Fachkraft (MFA) und durch die Schulärztin oder den Schularzt durchgeführt. Der Untersuchungsteil, der durch die MFA durchgeführt wird heißt SEU A, der schulärztliche Untersuchungsteil SEU B.

Die SEU A wird durch eine spezialisierte medizinische Fachkraft des Gesundheitsamtes durchgeführt. Sie umfasst die Hör- und Sehtestung, die Erfassung von Größe und Gewicht und eine standardisierte Schreeninguntersuchungen zur allgemeinen Entwicklung ihres Kindes.

In die Beurteilung gehen weitere Informationen ein: Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kinderarztes / Ihrer Kinderärztin (das "gelbe Heft"), die Impfdokumentation haben Sie für die Untersuchung vorliegen. Die Entwicklungsbeurteilungen der pädagogischen Fachkräfte der KITA* und nicht zuletzt Ihre Ansicht werden über einen Gesundheitsfragebogen berücksichtigt. Diesen füllen Sie bitte aus.

Die SEU B ist eine individuelle schulärztliche Untersuchung und besteht aus einer standardisierten Screeninguntersuchung zur allgemeinen Entwicklung und einer körperlichen ärztlichen Untersuchung. Sie wird immer dann erfolgen, wenn in der SEU A Zweifel an der Schulfähigkeit sichtbar werden oder die Eltern eine ärztliche Beratung wünschen.

*) nur bei Besuch einer KITA

Die KITA ihres Kindes wird sich mit dem Gesundheitsamt beraten. Gemeinsam mit der KITA wird festgelegt, on die SEU A in der KITA angeboten werden kann oder nicht. In jedem Fall erhalten Sie von der KITA ihres Kindes einen Gesundheitsfragebogen zur SEU und weitere Informationen.

SEU A in den Räumen der KITA:

Kann die SEU in der Kita angeboten werden, so erfahren Sie den Termin für die Untersuchung mindestens vier Wochen vorher. Die Untersuchung in der KITA erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Eltern. Mit dieser Zustimmung wird die SEU A wird in der gewohnten KITA Umgebung ohne Anwesenheit der Eltern durchgeführt und beinhaltet einen Austausch zwischen KITA und Gesundheitsamt. 

SEU A in den Räumen des Gesundheitsamtes:

Kann die Untersuchung nicht in der KITA angeboten werden, erhalten Sie ein schriftliches Terminangebot für die SEU A im Gesundheitsamt*.

Die ärztliche Untersuchung (SEU B) ist optional:

Hat unsere Fachkraft alle Informationen und Befunde zur SEU A vorliegen wird diese eine fachliche Beurteilung der Schulfähigkeit stellen.  Diese Einschätzung wird in einer schulärztlichen Fallkonferenz geprüft.

Bestehen in der Fallkonferenz keine Zweifel an der Schulfähigkeit Ihres Kindes, ist das Schuleingangsverfahren des Gesundheitsamtes beendet. Eltern und Schule erhalten einen entsprechenden Bericht. Die individuelle schulärztliche Untersuchung ist dann optional - das heißt Sie können eine ärztliche Untersuchung im Rahmen der SEU B anfordern, Sie müssen dies aber nicht.

Bestehen an der Schulfähigkeit Zweifel, so werden Sie zu einer schulärztlichen Untersuchung und Beratung in das Gesundheitsamt eingeladen, bitte warten Sie einen schriftlichen Terminvorschlag ab.

Ich möchte eine schulärztliche Beratung:

Grafik zur Durchführung der SEU B auf Wunsch der Eltern.
SEU B auf Wunsch der Eltern (Quelle: Gesundheitsamt Bochum)
Eine schulärztliche Untersuchung mit anschließender Beratung, also die SEU B, können Sie unabhängig davon wo die SEU A stattfindet, jederzeit anfordern. Das Gesundheitsamt wird diesem Wunsch stets entsprechen und Ihnen einen Termin im Gesundheitsamt anbieten.

Ich möchte nicht, dass die Untersuchung in der KITA stattfindet:

Bitte verfahren Sie so, wie im Abschnitt "Mein Kind besucht keine KITA - was ist zu beachten?" erläutert ist. 

*) Ein Teil der Untersuchungen findet im ZMB statt. Die Untersuchung im ZMB umfasst immer die SEU A und B. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung. 

Grafik, die das Vorgehen zur SEU A+B illustriert.
Vorgehen bei der SEU, wenn keine KITA besucht wird (Quelle: Gesundheitsamt Bochum)

Bei Ihrem Kind wird die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt* durchgeführt.

Die Untersuchung umfasst stets die SEU A und die SEU B. Damit hat sich am Vorgehen im Vergleich zu den letzten Jahren nichts geändert.

Anders als in den vorherigen Jahren benötigen wir für zu diese Untersuchung möglichst eine Anmeldung.

Nach ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Untersuchung. 

* Ein Teil der Untersuchung findet im ZMB statt. Alle Informationen entnehmen Sie der Einladung zur Untersuchung. 

Anmeldung:

Termine vereinbaren Sie bitte zu den telefonischen Geschäftszeiten Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und Dienstag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0234 910-4130. 

Sie können auch eine Online-Anmeldung nutzen. Die dort hinterlegte Pdf-Datei können sie per E-Mail senden oder nach dem Ausdruck per Post oder Fax senden.

Die Terminvergabe erfolgt schriftlich:

Nach dieser Anmeldung bekommen Sie ein schriftliches Terminangebot. Änderungen des angebotenen Termins können Sie gegebenenfalls telefonisch vereinbaren.

Direkte Terminvergabe und Onlinebuchung in Planung:

Wir stellen unser EDV System um. Eine direkte Vergabe eines Termines und eine Onlinebuchung und Verwaltung von Terminen ist in Planung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir übergangsweise nur schriftliche Terminangebote machen können. 

Egal ob die Untersuchung in der KITA oder im Gesundheitsamt* stattfindet, wir benötigen folgende Unterlagen und Dinge um den Schulstart gut vorbereiten zu können:

  • das "gelbe Heft", also die Dokumentation der Vorsorgeuntersuchung ihres Kinderarztes / ihrer Kinderärztin
  • den Impfausweis
  • ggf. Arztbriefe oder medizinische Unterlagen
  • den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen 
  • ihr Kind
  • etwa 30 Minuten Zeit für die SEU A 
    oder etwa 90 Minuten Zeit für die SEU B
    oder etwa zwei Stunden Zeit für die SEU A + B
  • Sollten Sie nicht genügend Deutsch sprechen, um über gesundheitlich bedeutsame Themen mit uns zu sprechen, ist es hilfreich einen Übersetzer ihres Vertrauens mit zum ärztlichen Untersuchungstermin zu nehmen.

Noch Fragen ? Rufen Sie uns doch einfach an.

*) Ein Teil der Untersuchungen finden im ZMB statt. Alle Informationen entnehmen Sie ihrer Einladung zur Untersuchung. 

Für die Schuleingangsuntersuchung entstehen Ihnen keine Kosten. 

Reisekosten können nicht erstattet werden.

Das Organisationsbüro des Kinder und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes ist wechselnd besetzt.

So können Sie können uns erreichen:

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst (KJGD)
Bessemerstraße 47
44777 Bochum

Navigation

44793 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-4130 (Callcenter, KJGD)
Telefonnummer 2
0234 910-2300 (Telefonzentrale Gesundheitsamt)
Faxnummer
0234 910-3299
E-Mail Adresse
KJGD@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

... und nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung verfügbar sind. Falls Sie für die Vereinbarung eines Termins persönlich vorstellig werden möchten, beachten Sie bitte die oben genannten Öffnungszeiten. 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bessemerstraße

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Im Umfeld der Bessemerstraße 47 oder auf dem Parkplatz der VHS Baarestraße 33

Barrierefreier Zugang

Ein Aufzug ist vorhanden, die Räume des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes befinden sich in der dritten Etage.

Solange die Pandemie aktiv ist, gelten besondere Regeln für die Schuleingangsuntersuchung. 

Alle Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind vollständig geimpft und wochenaktuell getestet.
Zum Schutze Ihrer Kinder sind alle Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vollständig gegen Covid 19 geimpft. Eine Testung findet trotzdem 1 x in der Woche statt, so dass auch symptomfreie Durchbruchserkrankungen erkannt werden. 

Das müssen Sie während des Besuches im Gesundheitsamt beachten:
Wir achten mit der Terminplanung darauf, dass in unseren Wartebereichen ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen Mitgliedern verschiedener Haushalte eingehalten werden kann.

Haben Sie noch Fragen zum Vorgehen ? 
Bitte rufen Sie uns an.