Das Schulgesetz für NRW schreibt vor, dass für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht beginnt.
Ist ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2016 und 30. September 2017 geboren, so beginnt am 1. August 2023 die Schulpflicht. Diese Kinder gehören zum Untersuchungsjahrgang 2022/23 und werden im Schuljahr 2023/24 ihr erstes Schuljahr absolvieren.
Ab dem Untersuchungsjahrgang 2021/22 wird das Vorgehen zur Schuleingangsuntersuchung (SEU) in Bochum geändert:
- Die Stadt Bochum wird künftig die SEU in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen (KITA) nach Möglichkeit in der KITA anbieten. Wo das möglich ist, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Untersuchung vor Ort in der KITA durchführen.
- Die Untersuchung im Gesundheitsamt ist für alle Kinder vorgesehen, die keine KITA besuchen oder dort, wo die Untersuchung in der KITA nicht erfolgen kann. Sie erhalten eine schriftliche Einladung zur Untersuchung.
- Auch wird ein Teil der Schulanfänger im Auftrag des Gesundheitsamtes, durch das Zentrum für medizinische Begutachtungen (ZMB) untersucht. Dies betrifft vor allem Schulanfänger aus den PLZ Bereichen 44805, 44894 und 44892. Bitte achten Sie auf die schriftliche Einladung zur Untersuchung. Dort ist der vorgeschlagene Termin und der Ort der Untersuchung genau aufgeführt.