Beispiele für Bereiche, in denen die An-, Ab- oder Ummeldung einer unternehmerischen Tätigkeit mit Beschäftigten eines Gesundheitsfachberufs oder verschiedenen Gesundheitsfachberufen erforderlich werden kann:
- ambulante Pflegedienste
- Pflegekräfte (freiberuflich)
- Praxen für Ergotherapie
- Heilpraktiker
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder nach dem Firmensitz.
Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Die Anmeldung erfolgt über unseren Online-Dienst.