Beispiele für Bereiche, in denen die An-, Ab- oder Ummeldung einer unternehmerischen Tätigkeit mit Beschäftigten eines Gesundheitsfachberufs oder verschiedenen Gesundheitsfachberufen erforderlich werden kann:
- ambulante Pflegedienste
- Pflegekräfte (freiberuflich)
- Praxen für Ergotherapie
- Heilpraktiker
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder nach dem Firmensitz.
Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Die Anmeldung ist auf dem Postweg möglich.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.