Heilpraktiker*in ist die geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz die Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Die Zulassung als Heilpraktiker*in erhält man, wenn man eine amtlich durchgeführte Kenntnisüberprüfung bestanden hat.
Heilpraktiker allgemein und auf dem Gebiet der Psychotherapie:
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Dortmund die Kenntnisüberprüfung für die Stadt Bochum durch und stellt die Erlaubnisse aus.
Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie:
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf die Kenntnisüberprüfung für die Stadt Bochum durch und stellt die Erlaubnisse aus.